Richtigkeit Musterklauseln

Richtigkeit. Stellt der Datenimporteur fest, dass die erhaltenen personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind, unterrichtet er unverzüglich den Datenexporteur. In diesem Fall arbeitet der Datenimporteur mit dem Datenexporteur zusammen, um die Daten zu berichtigen oder zu löschen. Die Daten werden vom Datenimporteur nur für die in Anhang I.B angegebene Dauer verarbeitet. Nach Xxxx des Datenexporteurs löscht der Datenimporteur nach Beendigung der Datenverarbeitungsdienste alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Datenexporteur, dass dies erfolgt ist, oder gibt dem Datenexporteur alle in seinem Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten zurück und löscht bestehende Kopien. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten stellt der Datenimporteur weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln sicher. Falls für den Datenimporteur lokale Rechtsvorschriften gelten, die ihm die Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten untersagen, sichert der Datenimporteur zu, dass er die Einhaltung dieser Klauseln auch weiterhin gewährleistet und diese Daten nur in dem Umfang und so lange verarbeitet, wie dies gemäß den betreffenden lokalen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Dies gilt unbeschadet von Klausel 14, insbesondere der Pflicht des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe e, den Datenexporteur während der Vertragslaufzeit zu benachrichtigen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass für ihn Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten gelten oder gelten werden, die nicht mit den Anforderungen in Klausel 14 Buchstabe a im Einklang stehen.
Richtigkeit. Stellt der Datenimporteur fest, dass die erhaltenen personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind, unterrichtet er unverzüglich den Datenexporteur. In diesem Fall arbeitet der Datenimporteur mit dem Datenexporteur zusammen, um die Daten zu löschen oder zu berichtigen.
Richtigkeit. Die DSGVO verfolgt das Ziel, dass Verantwortliche die Richtigkeit verarbeiteter personenbezogener Daten Betroffener umsetzen. Betroffene haben ein Recht auf die Richtigkeit ihrer Daten, die im Zeug der fortschreitenden automatisierten Vernetzung und maschinellen Auswertung von Daten aus unterschiedlichsten Quellen (Profiling im Big-Data) und angeschlossener automatisierter Entscheidungssysteme auf Basis von Techniken des maschinellen Lernens denen sich Betroffene ausgesetzt sehen, zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Richtigkeit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO ist gewährleistet, wenn die verarbeiteten Daten sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sind und Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. Zur Umsetzung der Richtigkeit in der Verarbeitung hat der Verantwortliche folgende Maßnahmen getroffen: • Dokumentation zum Nachweis der Datenherkunft in der Robin Data Software • Verwendung von Sicherheitszertifikaten zur Authentifizierung an Datenquellen • Nutzung sicherer Datenübermittlungsverfahren die eine Manipulation versendeter Daten verhindern (über sicherer Cloud-Speicher, Verbindung zur App verschlüsselt) • Nutzung von Identifikationsverfahren zur Richtigen Zuordnung von Person und angefragtem Datensatz (Session-Management) • Unverzügliche Korrektur unrichtiger Daten bei Feststellung (Daten des Kunden liegen in seiner Verantwortung) • Unverzügliche Löschung unrichtiger und nicht korrigierbarer Daten
Richtigkeit. Mit der Registrierung für unsere Dienste erklären und garantieren Sie, dass alle Informationen, die Sie uns übermitteln, wahr, richtig, aktuell und vollständig sind und dass Sie uns umgehend schriftlich benachrichtigen, wenn sich Ihre Informationen ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für die Richtigkeit und Aktualität Ihrer Konto- und Profilinformationen zu sorgen. Wir sind nicht verantwortlich für Streitigkeiten oder Ansprüche die sich aus falschen, unvollständigen oder unzeitgemäßen Informationen ergeben, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben.
Richtigkeit. Die Nutzer verpflichten sich, zum Zeitpunkt der Anmeldung sowie bei sämtlichen Interaktionen mit der Plattform richtige, präzise, aktuelle und vollständige Auskünfte zu erteilen.
Richtigkeit. Die Stadt und jeder Leitungsträger dürfen sich bei der Durchführung von Baumaßnahmen nicht auf die übermittelten Informationen verlassen, sondern müssen vor Ort durch geeignete Maßnahmen (z. B. Suchschlitze, Handschachtungen) die Lage der Leitungen auf Übereinstimmung mit den Katasterdaten prüfen. Im Übrigen haben die Stadt und die Leitungsträger hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen.