Restzahlung Musterklauseln

Restzahlung. Der Gesamtbetrag für die Mietunterkunft und eventuelle Zusatzleistungen wird wie folgt fällig: • 30 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, wird die Buchung storniert. • sofort im Falle von Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts getätigt werden.
Restzahlung. Der restliche Betrag i.H.v. 250,00 € muss bis spätestens zum 18.04.2021 auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto gutgeschrieben sein. Geht die Restzahlung nicht innerhalb dieser Zeit auf das Konto ein, ist der Veranstalter nach vorheriger Mah- nung inklusive Mahngebühr mit Fristsetzung zum Rücktritt vom Reisevertrag berech- tigt.
Restzahlung. Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei vermittelten Reisen bzw. Dienstleistungen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers, durch AT verauslagte Beträge müssen sofort erstattet werden.
Restzahlung. Der Restbetrag wird 3 Wochen vor dem Abreisedatum oder nach Erhalt der Rechnung per E-Mail oder per Post bezahlt. Der Kauf einer Pauschalreise weniger als 30 Tage vor dem Abflugdatum beinhaltet die Zahlung des vollen Preises der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung.
Restzahlung. Bis 45 Tage vor Reisebeginn oder nach vorheriger Vereinbarung, Barzahlung bei Übergabe des Fahrzeugs (bei Kreditkartenzahlung fallen zusaetzlich 2 % Kreditkartengebuehr an). Für die Bearbeitung der Verkehrsverstösse wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von A$ 50,00 pro Verstoß berechnet.
Restzahlung. Die Abrechnung des Restbetrags, der den Mitarbeitern zusammen mit der Urlaubszahlung ausgezahlt werden soll, erfolgt zusammen mit dem Abschluss der Lohnbuchhaltung für die
Restzahlung. Ohne weitere Aufforderung wird die Restzahlung 31 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei Buchung ab 31Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Online-Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Geht der Restzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit ein und wird nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 4.3.1 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. Für sämtliche Zahlungsarten, wie Banküberweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder Sofort-Überweisung, gilt, dass kein Transaktionsentgelt anfällt. Firmenkreditkarten werden nicht ohne Transaktionsentgelte akzeptiert. Sollte eine Firmenkreditkarte (Corporate Card) zur Zahlung angewendet werden, wird nachträglich eine Gebühr von EUR 35 pro Buchung erhoben. Bei Zahlung mittels SEPA Lastschriftverfahren wird ein schriftliches SEPA Mandat benötigt. Dieses ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu unterzeichnen.
Restzahlung. Der Restbetrag zum vollständigen Mietpreis ist sechs Wochen vor Mietbeginn fällig, d. h. muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne Zahlungsaufforderung auf dem im Mietvertrag genannten Konto für den Vermieter eingegangen sein.
Restzahlung. Der vollständige Charterpreis ist 30 Tage vor vereinbarter Übergabe der Yacht fällig, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der restliche Charterpreis ohne weitere Zahlungsaufforderung beim Vercharterer eingegangen sein. Hat der Chartergast bis 30 Tage vor Übergabe nicht oder nicht vollständig bezahlt, behält sich der Vercharterer das Recht vor die Buchung ohne Rückzahlung zu stornieren. Der Ver- charterer ist also weder zur Übergabe der Yacht noch zur Rückzahlung des bereits angezahlten Betrages verpflichtet.
Restzahlung. Der vollständige Mietpreis ist vier Wochen vor Mietbeginn fällig, d. h. muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne Zahlungsaufforderung beim Vermieter eingegangen sein. Hat der Mieter nicht bezahlt, behält sich der Vermieter das Recht vor die Buchung ohne Rückzahlung zu stornieren.