Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- band-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen einhalten. 6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend abwei- chend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Report- ing Guidelines für Crowdfunding- Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- fuer-▇▇▇▇crowdfunding-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇plattformen-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇im-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandbundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen Anforderun- gen für Immobilienfinanzierungen Energieprojekte einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Darlehens- geber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit o- der Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel gere- gelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig re- gelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowdfun- ding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- plattformen-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇im-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandbundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Immobilienfinanzierun- gen einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit Durch- setzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Wettbewerbs- schutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowd- funding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Unternehmensfinanzierungen einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Darlehensge- ber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- plattformen-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇im-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandbundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Immobilienprojekte einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 6.1. Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇- guidelines-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇fuer-▇▇▇▇crowdfunding-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇plattformen-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇im-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandbundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Unternehmensfinanzierungen einhalten.
6.2 6.2. Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 6.3. Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- men-▇▇im-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandbundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen allgemei- nen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen einhaltenUnternehmensfinanzierung einhal- ten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Darlehensge- ber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 5.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowd- funding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Unternehmensfinanzierung einhalten.
6.2 5.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Darlehensge- ber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. 5.3 Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- plattformen-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇im-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandbundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Unternehmensfinanzierung einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowd- funding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Immobilienprojekte einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Darlehensge- ber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche Zins- ansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Vertraulichkeits- verpflichtung zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- band-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Immobilienprojekte einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowd- funding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- bandverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Energieprojekte einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Darlehensge- ber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit seiner Zahlungsansprüche Zins- ansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Vertraulichkeits- verpflichtung zur Kenntnis genommen.
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Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Lauf- zeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abweichend angegeben – regel- mäßig regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding- Crowdfun- ding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇- banddesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderun- gen Anfor- derungen sowie die speziellen Anforderungen für Immobilienfinanzierungen Unternehmensfinanzierung einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündi- gung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetz- barkeit Durch- setzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutz- klausel Wettbewerbs- schutzklausel zur Kenntnis genommen.
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