Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abwei- chend angegeben – regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Report- ing Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- fuer-crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen einhalten. 6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehens- geber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/o- der Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 gere- gelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Sources: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen
Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abwei- chend abweichend angegeben – regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Report- ing Reporting Guidelines für CrowdfundingCrowd- funding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇- fuer-crowdfunding-plattformen-im-bundesverbandverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen Anforderun- gen einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehens- geber Darlehensge- ber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/o- der Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche Zins- ansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 gere- gelte Wettbewerbsschutzklausel Vertraulichkeits- verpflichtung zur Kenntnis genommen.
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Sources: Darlehensbedingungen
Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern in der Projektbeschreibung nicht abwei- chend angegeben – regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Report- ing Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- fuer-crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen einhalten.
6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehens- geber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
6.3 Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/o- der oder Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber Darlehens- geber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 gere- gelte geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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