Remuneration. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine feste jährliche Vergütung von EUR 50.000,00 (in Worten: fünfzigtausend). Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt die feste Vergütung nach Satz 1 EUR 150.000,00 (in Worten: einhundertfünfzigtausend) und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 60.000,00 (in Worten: sechzigtausend). Auf die nach vorstehendem Satz erhöhte Vergütung des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats ist eine etwaige zusätzliche Vergütung gemäß nachstehendem Absatz (2) anzurechnen.
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