Common use of Remote Service Clause in Contracts

Remote Service. 6.1. Im Rahmen des Remote-Services werden nach Meldung Störungen beseitigt, die bei der vertragsgemäßen Nutzung des Serviceprodukts durch den Auf- traggeber auftreten und nicht sofort durch den Technischen Support behoben werden können. 6.2. Der Auftragnehmer wird sich im Rahmen des Remote-Services zu den in Ziffer 1.4. genannten Zeiten im Wege von direkter Datenkommunikation zwischen dem System beim Auftraggeber und Auftragnehmer über Remote- Helpdesk aufschalten um die Verfügbarkeit des Systems per Fernzugriff wiederherzustellen. 6.3. Maßnahmen außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung im Einzelfall und gegen gesonderte Vergütung zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers. 6.4. Die Störungsmeldung muss über die Hotline des technischen Supports erfolgen. Zu Zwecken der Störungsbeseitigung werden Störungen in folgende Prioritäten eingeteilt: • Priorität P1: Betriebsverhinderung Eine Betriebsverhinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten nicht nur vorübergehend unmöglich ist oder so schwerwiegend eingeschränkt wird, dass wesentliche Funktionen nicht mehr ausgeführt werden können. • Priorität P2: Betriebsbehinderung Eine Betriebsbehinderung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder der Überschreitung von Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, gleichwohl aber eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen vorliegt. • Priorität P3: Sonstige Störung Eine sonstige Störung liegt vor, wenn die Nutzung des Systems nicht erheblich beeinträchtigt wird, insbesondere wenn keine Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen vorliegt. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Tel.: +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇-▇ Fax: +▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇-▇▇▇▇ ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇.▇▇▇ Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Handelsregister: Mannheim HRB 510031 USt-IdNr.: DE144521586 Steuer-Nr.: 48020/00171 6.5. Der Auftragnehmer bietet im Rahmen des Remote-Services innerhalb der Geschäftszeiten gemäß Ziffer 1.4. bestimmte Reaktionszeiten an: • Priorität P1 Reaktionszeit: 2 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon Reaktionszeit: 4 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per E-Mail oder Fax • Priorität P2 Reaktionszeit: 4 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon Reaktionszeit: 6 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per E-Mail oder Fax • Priorität P3 Reaktionszeit: 8 Arbeitsstunden bei Call-Eingang per Telefon, E-Mail oder Fax 6.6. Vor der Durchführung von Remote-Serviceleistungen muss der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Systemverantwortlicher das jeweilige Service- produkt durch manuelle Umschaltung in den für die Fernwartung erforder- lichen "Remote-Repair-Modus" versetzen. Der Auftraggeber ist dafür verant- wortlich, dass das Versorgungssystem während der gesamten Dauer der Fernwartung bis zu deren vollständigen Beendigung nicht zur Behandlung von Patienten oder in sonstiger Weise genutzt wird und keine Patientendaten zugänglich sind. 6.7. Die Durchführung von Remote-Serviceleistungen erfolgt ausschließlich nach Absprache mit dem Auftraggeber. Sie beginnt mit einer Authentifizierung des Mitarbeiters des Auftragnehmers, der den Fernzugriff initiiert (nachfolgend "Remote-Service-Techniker"). Die Authentifizierung des Remote-Service- Technikers des Auftragnehmers muss durch den Auftraggeber bestätigt werden. 6.8. Die Fernwartungsarbeiten werden vom Auftragnehmer elektronisch protokol- liert. Die Wartungsprotokolle werden für die Dauer eines Jahres gespeichert und anschließend gelöscht.

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Sources: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement