Common use of Reinigung Clause in Contracts

Reinigung. 1. Haus und Grundstück sind reinzuhalten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner un- verzüglich zu beseitigen. 2. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdge- schoss den Erdgeschossflur, Haustür, Haustreppe, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säubern. die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen. Die Bewohner des oberen Stockwerks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sor- gen. Mehrere, auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd auszuführen. Zur Rei- nigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. 3. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße gefüllt werden. Sperriger Abfall ist zu zerklei- nern, heiße Asche darf nicht in die Müllgefäße geschüttet werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. 4. Waschküche und Trockenraum stehen entsprechend der Einteilung durch den Vermieter zur Benutzung zur Ver- fügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Wäsche darf nur an Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 5. In die Toiletten und/oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle. Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. 6. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, ein Auskühlen ist dabei zu vermeiden. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden. 7. Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten.

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Sources: Mietvertrag

Reinigung. 1Die NutzerInnen verpflichten sich, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes und der Außenflächen wiederherzustellen, dieser inkludiert insbesondere u.a.:  das Entsorgen aller entstandenen Abfälle (der Abfall ist mitzunehmen und nicht in den hauseigenen Containern zu entsorgen)  das Zurückstellen aller genutzten Möbel (Tische, Bänke, Stühle)  das Reinigen eventuell entstandener Verunreinigungen/Entfernen der Dekoration  Das Reinigen der Wiese (ggf. Haus Zigarettenstummel, Glasscherben etc.) sowie der Räumlichkeiten  Bei externem Caterer: Die Gartenküche samt Equipment, Abstellraum und Grundstück sind reinzuhaltenKühlzelle Dies wird im Rahmen der Übergabe nach der Veranstaltung gemeinsam geprüft. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner un- verzüglich zu beseitigen. 2. Wenn nicht die Reinigung Publikumsverkehr:  Da der Pavillon Teil des Treppenhauses vom Vermieter übernommen Schaugartens ist, haben in welchem mit BesucherInnenverkehr zu rechnen ist, ist es nicht möglich, den Bereich um den Pavillon abzusperren. Im Pavillon können die Bewohner des Erdge- schoss Türen während einer Feier jedoch geschlossen werden.  An Wochenenden kann die Gartenküche geöffnet sein bzw. dort Aktivitäten stattfinden. Hier ist ggf. mit verstärktem Publikumsverkehr zu rechnen. Lärm – die Nachtruhe ab 22:00 ist strikt einzuhalten: Da sich der Schaugarten mitten in einem dörflichen Gefüge befindet und aufgrund seiner erhöhten Lage das gesamte Dorf überschallt, ist das Abspielen von Musik oder andere laute Darbietungen nur in den Erdgeschossflurgesetzlich geregelten Zeiten* erlaubt.  Wir können nicht gewährleisten, Haustür, Haustreppe, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säuberndass die Veranstaltung im Falle einer Beeinträchtigung der AnrainerInnen durch die ansässige Polizei nicht abgebrochen werden kann. die Bewohner  Bitte teilen Sie dies auch ihren Gästen mit! Auch der anderen Stockwerke haben Einsatz von Megaphonen oder lautem Geschrei ist für die Reinigung AnrainerInnen eine Schlafstörung! Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben bitten wir im Sinne des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgengemeinschaftlichen Miteinanders um gebotene Rücksichtnahme. Die Bewohner des oberen Stockwerks sind außerdem verpflichtet TONTECHNIK: Eine Tontechnikanlage kann über unseren Partner TSS Veranstaltungstechnik OG, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sor- gen. Mehrere▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd auszuführen. Zur Rei- nigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. 3. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße gefüllt gebucht werden. Sperriger Abfall ist zu zerklei- nernUnser Partner kennt die Gegebenheiten des Geländes! Wir bitten Sie, heiße Asche darf nicht in die Müllgefäße geschüttet werdendiesbezüglich selbst mit ihm Kontakt aufzunehmen. Es ist darauf zu achtenKontakt: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, dass kein Abfall oder Unrat TSS Veranstaltungstechnik OG, 0676/ 44 52 457 * Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen, Stand 2011: keine Lärmemmission zw. 12-14 Uhr Mittags sowie ab 22 Uhr! Für Konzertveranstaltungen und dgl. bitten wir neben diversen Bekanntmachungen (Gemeinde und dgl.) bereits im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz Vorfeld um diesbezügliche Absprache mit der Müllgefäße verschüttet wirdSchaugarten-Leitung. 4. Waschküche und Trockenraum stehen entsprechend der Einteilung durch den Vermieter zur Benutzung zur Ver- fügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Wäsche darf nur an Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 5. In die Toiletten und/oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle. Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. 6. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, ein Auskühlen ist dabei zu vermeiden. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden. 7. Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten.

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Sources: Nutzungsvereinbarung

Reinigung. 1Die NutzerInnen verpflichten sich, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes und der Außenflächen wiederherzustellen, dieser inkludiert insbesondere u.a.: • das Entsorgen aller entstandenen Abfälle (der Abfall ist mitzunehmen und nicht in den hauseigenen Containern zu entsorgen) • das Zurückstellen aller genutzten Möbel (Tische, Bänke, Stühle) • das Reinigen eventuell entstandener Verunreinigungen/Entfernen der Dekoration • Das Reinigen der Wiese (ggf. Haus und Grundstück sind reinzuhaltenZigarettenstummel, Glasscherben etc.) Dies wird im Rahmen der Übergabe nach der Veranstaltung gemeinsam geprüft. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner un- verzüglich zu beseitigen. 2. Wenn nicht die Reinigung • Da der Pavillon Teil des Treppenhauses vom Vermieter übernommen Schaugartens ist, haben in welchem mit BesucherInnenverkehr zu rechnen ist, ist es nicht möglich, den Bereich um den Pavillon abzusperren. Im Pavillon an sich können die Bewohner des Erdge- schoss Türen während einer Feier jedoch geschlossen werden. • An Wochenenden kann die Gartenküche geöffnet sein bzw. dort Aktivitäten stattfinden. Hier ist ggf. mit verstärktem Publikumsverkehr zu rechnen. Da sich der Schaugarten mitten in einem dörflichen Gefüge befindet und aufgrund seiner erhöhten Lage das gesamte Dorf überschallt, ist das Abspielen von Musik oder andere laute Darbietungen nur in den Erdgeschossflurgesetzlich geregelten Zeiten* erlaubt. • Wir können nicht gewährleisten, Haustür, Haustreppe, Kellertreppe und den Zugang zum Haus zu säuberndass die Veranstaltung im Falle einer Beeinträchtigung der AnrainerInnen durch die ansässige Polizei nicht abgebrochen werden kann. die Bewohner • Bitte teilen Sie dies auch ihren Gästen mit! Auch der anderen Stockwerke haben Einsatz von Megaphonen oder lautem Geschrei ist für die Reinigung AnrainerInnen eine Schlafstörung! Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben bitten wir im Sinne des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgengemeinschaftlichen Miteinanders um gebotene Rücksichtnahmen. Die Bewohner des oberen Stockwerks sind außerdem verpflichtet• TONTECHNIK: Eine Tontechnikanlage kann über unseren Partner TSS Veranstaltungstechnik OG, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sor- gen. Mehrere▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd auszuführen. Zur Rei- nigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. 3. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße gefüllt gebucht werden. Sperriger Abfall ist zu zerklei- nernUnser Partner kennt die Gegebenheiten des Geländes und gibt Ihnen einen guten Preis! Wir bitten Sie, heiße Asche darf nicht in die Müllgefäße geschüttet werdendiesbezüglich selbst mit ihm Kontakt aufzunehmen. Es ist darauf zu achtenKontakt: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, dass kein Abfall oder Unrat TSS Veranstaltungstechnik OG, 0676/ 44 52 457 * Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen, Stand 2011: keine Lärmemmission zw. 12-14 Uhr Mittags sowie ab 22 Uhr! Für Konzertveranstaltungen und dgl. bitten wir neben diversen Bekanntmachungen (Gemeinde und dgl.) bereits im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz Vorfeld um diesbezügliche Absprache mit der Müllgefäße verschüttet wirdSchaugarten-Leitung. 4. Waschküche und Trockenraum stehen entsprechend der Einteilung durch den Vermieter zur Benutzung zur Ver- fügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Wäsche darf nur an Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 5. In die Toiletten und/oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle. Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. 6. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, ein Auskühlen ist dabei zu vermeiden. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden. 7. Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten.

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Sources: Nutzungsvereinbarung

Reinigung. 1Jeder Gastronomie Standbetreiber ist verpflichtet täglich mindestens einmal im Umkreis von 3m der angemieteten Fläche, mit Wasser und Schrubber zu reinigen, bzw. Haus und Grundstück sind reinzuhaltendurch sein Personal reinigen zulassen. Verunreinigungen sind von Die Reinigung muss entsprechen in dem verantwortlichen Hausbewohner un- verzüglich zu beseitigen. 2vom Vermieter bereitgestellten Putzplan (Rückseite Firmen Schild) Dokumentiert werden. Wenn nicht Für die Reinigung seines Standes und der unmittelbaren Umgebung hat der Mieter während der gesamten Veranstaltungszeit selbst zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Umverpackungen und Kartons durch Warenlieferung etc. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter mit einem Entsorgungsunternehmen eine Vereinbarung über die zentrale Müllentsorgung getroffen hat. Der Mieter wird sich rechtzeitig bei den Verantwortlichen des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben Vermieters über die Bewohner des Erdge- schoss Vorgaben der zentralen Müllentsorgung unterrichten und ist an diese Vorgaben gebunden. Außerhalb dieser ist dem Mieter keine gesonderte Müllentsorgung erlaubt. Er hat die Müllentsorgung rechtzeitig vorzunehmen. Ferner hat der Mieter den Erdgeschossflur, Haustür, Haustreppe, Kellertreppe Standplatz und den Zugang zum Haus die Umgebung während der Veranstaltung von Müll sauber zu halten und nach jeweiliger Schließung aufzuräumen und zu säubern. die Bewohner Sollte der anderen Stockwerke haben für Mieter die Reinigung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchfüh- ren (die Entscheidung obliegt dem Vermieter), so ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Reinigungsentschädigung von bis zu 5000,- € zzgl. MwSt. je Stand und Tag in Rechnung zu stellen. Diese Kosten berechnen sich aus den anfallenden Kosten des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes Reinigungsun- ternehmens und den Aufwandskosten des Vermieters. Der angemie- tete Platz muss nach der Veranstaltung wenigstens in dem Zustand sein, der zur Übergabe an den Mieter vorzufinden war. Zur vorheri- gen Absicherung wird im gastronomischen Bereich ein Müllpfand in Höhe von 500 € und im Handelsbereich in Höhe von 200 € erhoben, welcher bei Erfüllung der Auflagen nach der Veranstaltung zurückge- zahlt wird. Für die Abfallbeseitigung von Kleinabfällen kann der Mieter die vom Vermieter bereitgestellten Müllcontainer nutzen. Es darf nur Abfall entsorgt werden, der während der Veranstaltung anfällt. Sperrige Gegenstände, wie Paletten und großräumige Kartons dürfen nicht auf dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgenVeranstaltungsgelände entsorgt werden. Die Bewohner des oberen Stockwerks sind außerdem verpflichtetDer Mieter stellt an seinem Platz zusätzlich Abfallbehälter auf, für die Sauberhaltung der Bodentreppe derenEntsorgung er selbst verantwortlich ist. Fette, Öle und des Vorplatzes auf dem Boden zu sor- gen. Mehrere, auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd auszuführen. Zur Rei- nigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. 3. Abfall und Unrat sonstiger Sondermüll dürfen nur weder in die dafür vorgesehenen Müllgefäße gefüllt werden. Sperriger Abfall ist zu zerklei- nern, heiße Asche darf nicht Abfallcontainer noch in die Müllgefäße geschüttet werdenKanalisation entsorgt wer- den. Es Für die Entsorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen ist darauf zu achten, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf der Betreiber selbst verantwortlich. Jede Art der Schädigung der Umwelt macht allein den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wirdMieter schadenersatzpflichtig und führt zur Anzei- ge. Der Vermieter wird von allen etwaigen Ansprüchen freigestellt. 4. Waschküche und Trockenraum stehen entsprechend der Einteilung durch den Vermieter zur Benutzung zur Ver- fügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Wäsche darf nur an Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 5. In die Toiletten und/oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle. Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden. 6. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, ein Auskühlen ist dabei zu vermeiden. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden. 7. Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten.

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Sources: Mietvertrag