Common use of Recht Clause in Contracts

Recht. 23.1 Auf alle Rechtsbeziehungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder der Warenlieferung und/oder diesen Bedingungen ergeben, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vom 11. April 1980). 23.2 Für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag, diesen Bedingungen und/oder der Warenlieferung ergebenden Streitigkeiten ist Amsterdam, Niederlande, ausschließlicher Gerichtsstand. 24.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig und/oder unwirksam sein, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen