Quellensteuern. Häufig wird eine Quellensteuer auf Erträge aus Finanzinstrumenten erhoben. In einigen Fällen kann der Kunde möglicherweise alle oder einen Teil der einbehaltenen Steuern zurückfordern. Im Allgemeinen erbringt DEGIRO keine Dienstleistungen, die eine Entlastung oder Rückzahlung dieser Quellensteuer bewirken. In Abweichung von diesem allgemeinen Prinzip: - Für bestimmte Gerichtsbarkeiten bieten wir Unterstützung bei der Steuerrückforderung, die sich auf das Ausfüllen von vorab genehmigten Steuerrückforderungsformularen beschränkt. Informationen darüber, welche Formulare für die Unterstützung bei der Steuerrückforderung in Frage kommen, erhalten Sie beim DEGIRO Kundenservice; und - In Bezug auf bestimmte Wertpapiere in Kombination mit den persönlichen Umständen des Kunden kann DEGIRO Unterstützung leisten, wenn dies durch einen einfachen und automatisierten Prozess möglich ist. ▇▇▇▇▇▇ kann sich im Einzelfall darum bemühen, dass der Kunde die steuerliche Behandlung erhält, die ihm nach dem für ihn geltenden Steuerabkommen zusteht. Stellt sich zu irgendeinem Zeitpunkt, nachdem DEGIRO dem Kunden die betreffende Zahlung zur Verfügung gestellt hat, heraus, dass DEGIRO dem Kunden einen höheren Betrag gezahlt hat als den, den DEGIRO letztendlich erhalten hat, ist DEGIRO berechtigt, die Differenz vom Saldo des Kunden abzuziehen. Weitere Informationen zu Einkünften aus Finanzinstrumenten und zu den Voraussetzungen, die für den Kunden gelten, damit er die steuerlichen Unterstützungsleistungen von DEGIRO in Anspruch nehmen kann, finden Sie im Dokument Administrative Steuermaßnahmen in den Informationen zu Wertpapierdienstleistungen.
Appears in 2 contracts
Sources: Kundenvertrag, Kundenvertrag