Quellensteuern. Alle Zahlungen, insbe- sondere Kapitalrückzahlungen und Zahlun- gen von Zinsen, erfolgen ohne Abzug und Einbehaltung von gegenwärtigen oder zu- künftigen Steuern, Abgaben, Veranlagun- gen und sonstigen Gebühren, die von oder in der Relevanten Steuerjurisdiktion (wie in
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