Preise und Kosten Musterklauseln

Preise und Kosten. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren.
Preise und Kosten. Die Kontoeröffnung, die Kontoführung und -schließung sind un- entgeltlich. Die Höhe der Entgelte und Konditionen für besonde- re Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (Einlagengeschäft) der GEFA BANK. Der Kunde hat seine eigenen Kosten wie beispielsweise Kosten für Telefongespräche oder Computer und Datenverbindungs- kosten selbst zu tragen.
Preise und Kosten. Soweit Überweisungen entgeltlich erfolgen, ergibt sich die Höhe der Gebühren aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bzw. den„Bedingungen für den Überweisungsverkehr“. Im Rahmen der Ausführung von Auslandsüberweisungen zwischengeschaltete Banken können ihre Kosten von den Überweisungsbeträgen abziehen, wenn nicht ausdrücklich im Überweisungsauftrag angegeben wurde, dass der Auftraggeber alle Kosten übernimmt.
Preise und Kosten. Die Kosten, die dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu entnehmen sind, sind einmalig zu zahlen und sofort fällig.
Preise und Kosten. Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, die asko auf Verlangen nachweist, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Die asko-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden asko nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.
Preise und Kosten. 6.1 Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und dem ihm beigefügten Anlagen. In diesen Preisen sind die Kosten für den Vertrieb, das Ablesen und Abrechnen, Personal-, Verwaltungs-, Fahrt- und IT-Kosten enthalten. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenanpassungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich SMVK künftig vor.
Preise und Kosten. 4.1 Die von der Verkäuferin angebotenen Preise basieren auf den zur Zeit des Angebotes geltenden Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, Transportversicherungskosten, Rohstoffpreisen, Materialien, Hilfsmaterial- und Ersatzteilpreisen, Wechselkursen ausländischer Währungen und sonstiger Kosten. Erhöhen sich ein oder mehrere dieser Faktoren, ist die Verkäuferin berechtigt, das Angebot bzw. den vereinbarten Preis dementsprechend zu erhöhen. Soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise für die Lieferung ab Fabrik bzw. ab Lager.
Preise und Kosten. 4. Prices and Cost
Preise und Kosten. Aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, das Teil des Depot- vertrags ist, sind die für Dienstleistungen im Wertpapierbe- reich von der Alpen Privatbank in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Darüber hinausgehend werden im Einzelfall aus Anlass der konkreten Auftragserteilung individuelle Serviceent- gelte mit dem Kunden vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. In Ausnahmefällen fallen zusätzlich Barauslagen an, die die Alpen Privatbank in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte (z. B. eingeschalteter Broker) zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen.‌‌‌‌‌‌‌ Ab dem 1. Jänner 2018 gilt: – Entstehende Kosten (inkl. Nebenkosten) werden dem Kunden sowohl rechtzeitig vor dem Erwerb / Verkauf eines Finanz- instrumentes (sog. ex-ante Kostenausweis) als auch einmal pro Geschäftsjahr (sog. ex-post Kostenausweis)offen gelegt. – Die Kosten werden dem Kunden zudem einmal jährlich gesamthaft dargestellt. Dabei wird der darin enthaltende Anteil an Zahlungen Dritter an den Gesamtkosten geson- dert ausgewiesen. – Alle Kosten werden sowohl prozentuell als auch in absoluten Zahlen in Euro-Beträgen ausgedrückt. Bei prozentuellen Kosten von bspw. 1 % und einer Veranlagung von 1.000 EUR, sind demnach Kosten von 10 EUR auszuweisen.
Preise und Kosten. 6.1. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk inklusive der Verladung und Übergabe an eine Spedition am Werk, aber exklusive Verpackung, Übermittlung sowie Entladung am Zielort („EXW -Ex works“). Es gelten die INCO Terms 2020.