Höhe der Entgelte Musterklauseln

Höhe der Entgelte. Z 44. Das Kreditinstitut hat für seine Leistungen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, dessen Höhe das Kreditinstitut für bestimmte typische Leistungen in einem Preisverzeichnis (Preise und Gebühren) festlegen wird (wobei Sondervereinbarungen unberührt bleiben). Das
Höhe der Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Vereinbarungen mit A1. Die im individuellen Vertrag angeführten Entgelte enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Höhe der Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Vereinbarungen mit A1 Digital. Die Entgelte enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Höhe der Entgelte. Die vom V-P für die Inanspruchnahme der VHCN Services und sonstige nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelte sind in Anhang 3 geregelt. Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, gelten die im Anhang 3 festgelegten Entgelte für sämtliche aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen. Die Vertragspartner sind berechtigt, Rechnungsendbeträge auf volle 1 Cent aufzurunden. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe des Zahlungszwecks, so wird die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein. Alle in Anhang 3 genannten Entgelte verstehen sich stets als Nettoentgelte exklusive einer gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern sich aus den anwendbaren Rechtsnormen eine Umsatzsteuerpflicht oder sonstige Steuern, Abgaben- und Gebührenpflicht in Österreich ergibt, werden die Umsatzsteuer oder sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren zusätzlich in Rechnung gestellt.
Höhe der Entgelte. Z 42. Das Kreditinstitut hat für seine Leistungen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Entgelte für Leistungen, die im Rahmen eines Verbraucherkreditvertrages oder Verbrauchergirokontovertrages erbracht werden, fallen nur dann an, wenn sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Als vereinbart gelten die seitens der Bank im jeweils aktuellen Preisblatt ausgewiesenen Spesen und Gebühren. Auf Änderungen der Preisblätter als Teil der Geschäftsbedingungen der Bank findet Z 2 dieser Bestimmungen Anwendung.
Höhe der Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Entgeltbestimmungen von A1. Die Entgelte in den Entgeltbestimmungen enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Höhe der Entgelte. SHA-Überweisung 0,10% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) OUR-Überweisung Eigene Entgelte Fremde Entgelte 0,10% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) 0,20% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) Bei der Entgeltweisung „SHA“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten7) Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltweisungen wählen: • Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungs- dienstleister erhobenen Entgelte („SHA“) • Zahler trägt alle Entgelte („OUR“) • Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („BEN“) Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erho- benen Entgelte („SHA“). SHA Überweisung 0,10% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) OUR-Überweisung Eigene Entgelte Fremde Entgelte 0,10% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) 0,20% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) BEN-Überweisung Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung und wird vom Zahlungsbetrag einbehalten.
Höhe der Entgelte. Die vom Entbündelungspartner für die Nutzung der TASLen der A1TA - bzw. der Teilabschnitte - die Inanspruchnahme der physischen Kollokation, für die Beantwortung von Voranfragen und sonstige nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelte sind in Anhang 8 geregelt. Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, gelten die in Anhang 8 festgelegten Entgelte für sämtliche aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen. Alle in Anhang 8 genannten Entgelte verstehen sich stets als Nettoentgelte exklusive einer gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern sich aus den anwendbaren Rechtsnormen eine Umsatzsteuerpflicht in Österreich ergibt, wird die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Höhe der Entgelte. Basiskonditionen Zusatzleistungen
Höhe der Entgelte. Bei einer Entgeltweisung SHARE (0) oder BEN (2) werden von der Bank folgende Entgelte be- rechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Miquelon, Monaco, Saint-Pierre, San Xxxxxx, die Schweiz, die Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung). Die Preise für Buchungsposten sind dem jeweiligen Kontomodell zu entnehmen. Abwicklungsprovision bis 25,00 EUR —,— EUR darüber 1,0 ‰, mind.5,00 EUR/max. 50,00 EUR Spesen 1,50 EUR Konvertierungsentgelt bei Fremdwährung (Courtage) 0,25 ‰, mind. 1,50 EUR entfällt (wird gemäß der gesetzlich hierfür vorgesehenen Regelungen vorgenommen).