Personalnebenkosten. Für Personalnebenkosten gilt das an der Einrichtung maßgebliche Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergütungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten.
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Sources: Förderverträge, Funding Agreement, Funding Agreement
Personalnebenkosten. Für Personalnebenkosten (wie z.B. Stellenausschreibungen, Vorstellungs- und Dienst- antrittsreisen, Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung) gilt das an der Einrichtung maßgebliche Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergütungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten.
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Sources: Förderverträge, Förderverträge
Personalnebenkosten. Für Personalnebenkosten (wie z. B. Stellenausschreibungen, Vorstellungs- und Dienst- antrittsreisen, Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung) gilt das an der Einrichtung maßgebliche Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergütungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten.
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Sources: Funding Agreement