Personalnebenkosten Musterklauseln

Personalnebenkosten. Ausgaben für Stellenausschreibungen sowie Vorstellungs- und Dienstantrittsreisen kön- nen zu Lasten der Bewilligung abgerechnet werden. Ausgaben für Vorstellungs- und Dienstreisen jedoch nur, soweit das für die Einrichtung geltende Bundes- oder Landes- reisekostenrecht eine Erstattung zulässt. Gilt an der Einrichtung weder das Bundes- noch Landesreisekostenrecht, sind die Vorschriften des Bundesreisekostenrechts ent- sprechend anzuwenden. Weist die Projektleitung nach, dass es kostengünstiger ist, mehrere Bewerbungsgespräche im Ausland zu führen als diese in Deutschland stattfin- den zu lassen, ist auch die Übernahme dieser Reisekosten möglich. Die Ausgaben sind aus den bewilligten Mitteln zu finanzieren. Sie können nicht als Begründung für einen Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf herangezogen werden. Für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gilt das an der Einrichtung maßgebli- che Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergütungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten. Bei der Umzugskostenvergütung ist zusätzliche Voraussetzung, dass das Projektpersonal nach dem Umzug noch mindestens ein Jahr lang aus Mitteln der DFG für das Projekt vergütet wird.
Personalnebenkosten. Für Personalnebenkosten gilt das an der Einrichtung maßgebliche Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergütungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten.
Personalnebenkosten. Summe Personalaufwand
Personalnebenkosten. Für Personalnebenkosten (wie z. B. Stellenausschreibungen, Vorstellungs- und Dienst- antrittsreisen, Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung) gilt das für die Bewilligungs- empfängerin maßgebliche Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergü- tungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten.
Personalnebenkosten. Zuschlag auf Bezeichnung Personalkosten Jubiläumszuwendung (nach Tarif oder BV; Höchstgrenze TV-L) 0,088% Berufsgenossenschaft (gemäß Gefahrentarifstelle 14 = Gefahrenklasse 3,66) 0,721% Arbeitsmedizinische Untersuchung (Betriebsarzt/Impfungen) 0,091% U2 Umlage - Mutterschaft 0,790% U3 Umlage - Insolvenzgeld 0,060% Summe 1,750% Landesrahmenvertrag des Freistaates Thüringen nach § 131 Abs. 1 SGB IX ▇▇▇▇▇▇ ▇: Musterkalkulation für die Berechnung der Planungsstunde Leistungserbringer: Datum: Musterleistungserbringer 01.01.2019 Derzeitige bzw. geplante Stellenanteile in der Betreuung 20,00 VbE Effektive Stunden je VbE 1.260 Stunden / Jahr Effektive Jahresarbeitszeitstunden der Betreuungsmitarbeiter (Teiler der Sachkosten) 25.200 Stunden / Jahr Sachkosten Jahreswert Teiler (s.o.) Investitions- betrag Sachaufwendungen für gesundheitliche Assistenz 3.000,00 € 25.200 0,12 € je Plstd. 0,12 € IB Betriebskosten Therapie-, Verwaltungs- und Regieräume sowie Flächen 6.000,00 € 25.200 0,24 € je Plstd. 0,24 € Allgemeine Betriebskosten 8.000,00 € 25.200 0,32 € je Plstd. 0,32 € IB Instandhaltung und Instandsetzung 3.000,00 € 25.200 0,12 € je Plstd. 0,12 € IB Ersatzbeschaffungen GWG 4.000,00 € 25.200 0,16 € je Plstd. 0,16 € Allgemeine Verwaltungskosten 9.500,00 € 25.200 0,38 € je Plstd. 0,38 € Fremdleistungen 34.010,13 € 25.200 1,35 € je Plstd. 1,35 € Fortbildung, Supervision 5.000,00 € 25.200 0,20 € je Plstd. 0,20 € Steuern, Abgaben, Versicherungen 10.000,00 € 25.200 0,40 € je Plstd. 0,40 € IB Mieten, Pachten, Zinsen, Erbbauzinsen 25.000,00 € 25.200 0,99 € je Plstd. 0,99 € IB Abschreibungen 6.000,00 € 25.200 0,24 € je Plstd. 0,24 € Aufwand für Assistenz, Teilhabe 15.000,00 € 25.200 0,60 € je Plstd. 0,60 € Besondere Aufwendungen gem. 125 (4) SGB IX - € 25.200 - € je Plstd. - € Erlöse - Erlöse für ergänzende Sozial-Leistungen - 1.500,00 € 25.200 - 0,06 € je Plstd. - 0,06 € - Erlöse für Betreuungsleistungen - 1.000,00 € 25.200 - 0,04 € je Plstd. - 0,04 € - Erlöse für Versorgungsleistungen - 1.500,00 € 25.200 - 0,06 € je Plstd. - 0,06 € - Erlöse durch die Leistungen an Dritte (Sozialraum) - 1.500,00 € 25.200 - 0,06 € je Plstd. - 0,06 € - IB Erlös für Fremdnutzung der investiven Güter - 1.000,00 € 25.200 - 0,04 € je Plstd. - 0,04 € Summe 122.010,13 € 4,8417 € 3,1353 € 1,7063 € in Prozent 13,11% 100,00% 64,76% 35,24% der Personalkosten Kalk. Sachkosten Dieses Blatt dient der Erläuterung der Sachkostenpositionen des Tabellenblattes "3 Kalk. Sachkosten". Sachaufwendungen für gesund...