Common use of Pensionskasse Clause in Contracts

Pensionskasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab Stellenantritt in der Pensions-Vorsorgeregelung versichert. Die Beitragssätze des Plans «Standard» sind progressiv in Abhängigkeit vom Alter gemäss folgender Tabelle: Plan «Standard» Alter Beitragssatz Versicherte Person Beitragssatz Arbeitgeber 18-21 Jahre 0.78% 1.12% 22-34 Jahre 10,02% 12,38% 35-44 Jahre 10,02% 13,38% 45-54 Jahre 12,92% 16,88% 55-70 Jahre 13,02% 21,38% Der Beitrag wird auf dem koordinierten Lohn erhoben, der dem Bruttogehalt abzüglich Koordinationsbetrag entspricht. Der Koordinationsbetrag entspricht 87,5 % der maximalen AHVRente multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad. Beispiel für 2022: maximale AHV-Rente = 2 390 Franken x 12 = 28 680 Franken, davon 87,5 % = 25 095 Franken pro Jahr oder 2 091.25 Franken pro Monat x Beschäftigungsgrad. Ausser dem Plan «Standard» stellt die Pensionskasse noch zwei weitere Sparpläne zur Auswahl, damit sich jede versicherte Person auf freiwilliger Basis für einen Sparplan mit höheren Beiträgen für bessere Versicherungsleistungen entscheiden kann. So kann der Arbeitnehmerbeitrag des Plans «Standard» um 1 % erhöht werden (nur Sparbeitrag - Plan «Plus») oder um 3 % (Sparteil von 2,9 % und Risikoteil von 0,1 % - Plan «Maxi»). Die entsprechenden Beitragszuschläge gehen vollumfänglich zulasten der versicherten Person. Der Sparplan kann nur einmal pro Kalenderjahr jeweils auf den 1. Januar gewechselt werden. Ein Wechsel auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Übrigens muss die versicherte Person für einen Wechsel zum Plan «Maxi» voll arbeitsfähig sein. Für weitere Auskünfte über die berufliche Vorsorge (Freizügigkeitsleistung, Einkauf usw.) wenden Sie sich an die Pensionskasse des Staatspersonals, ▇▇▇ ▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇. 026/▇▇▇ ▇▇ ▇▇, E- Mail: ▇▇▇▇▇@▇▇.▇▇).

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Anstellungsbedingungen

Pensionskasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab Stellenantritt in der Pensions-Vorsorgeregelung versichert. Die Beitragssätze des Plans «Standard» sind progressiv in Abhängigkeit vom Alter gemäss folgender Tabelle: Plan «Standard» Alter Beitragssatz Versicherte versicherte Person Beitragssatz Arbeitgeber 18-21 Jahre 0.780,78% 1.121,12% 22-34 Jahre 10,02% 12,38% 35-44 Jahre 10,02% 13,38% 45-54 Jahre 12,92% 16,88% 55-70 Jahre 13,02% 21,38% Der Beitrag wird auf dem koordinierten Lohn erhoben, der dem Bruttogehalt abzüglich Koordinationsbetrag entspricht. Der Koordinationsbetrag entspricht 87,5 % der maximalen AHVRente AHV- Rente multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad. Beispiel für 2022: maximale AHV-Rente = 2 390 Franken x 12 = 28 680 Franken, davon 87,5 % = 25 095 Franken pro Jahr oder 2 091.25 Franken pro Monat x Beschäftigungsgrad. Ausser dem Plan «Standard» stellt die Pensionskasse noch zwei weitere Sparpläne zur Auswahl, damit sich jede versicherte Person auf freiwilliger Basis für einen Sparplan mit höheren Beiträgen für bessere Versicherungsleistungen entscheiden kann. So kann der Arbeitnehmerbeitrag des Plans «Standard» um 1 % erhöht werden (nur Sparbeitrag - Plan «Plus») oder um 3 % (Sparteil von 2,9 % und Risikoteil von 0,1 % - Plan «Maxi»). Die entsprechenden Beitragszuschläge gehen vollumfänglich zulasten der versicherten Person. Der Sparplan kann nur einmal pro Kalenderjahr jeweils auf den 1. Januar gewechselt werden. Ein Wechsel auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Übrigens muss die versicherte Person für einen Wechsel zum Plan «Maxi» voll arbeitsfähig sein. Für weitere Auskünfte über die berufliche Vorsorge (Freizügigkeitsleistung, Einkauf usw.) wenden Sie sich an die Pensionskasse des Staatspersonals, ▇▇▇ ▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇. 026/▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇62, E- E-Mail: ▇▇▇▇▇@▇▇.▇▇).

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Anstellungsbedingungen Für Personal Mit Unbefristetem Anstellungsvertrag

Pensionskasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab Stellenantritt in der Pensions-Vorsorgeregelung versichert. Die Beitragssätze des Plans «Standard» sind progressiv in Abhängigkeit vom Alter gemäss folgender Tabelle: Plan «Standard» Alter Beitragssatz Versicherte versicherte Person Beitragssatz Arbeitgeber 18-21 Jahre 0.780,78% 1.121,12% 22-34 Jahre 10,02% 12,38% 35-44 Jahre 10,02% 13,38% 45-54 Jahre 12,92% 16,88% 55-70 Jahre 13,02% 21,38% Der Beitrag wird auf dem koordinierten Lohn erhoben, der dem Bruttogehalt abzüglich Koordinationsbetrag entspricht. Der Koordinationsbetrag entspricht 87,5 % der maximalen AHVRente AHV- Rente multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad. Beispiel für 2022: maximale AHV-Rente = 2 390 Franken x 12 = 28 680 Franken, davon 87,5 % = 25 095 Franken pro Jahr oder 2 091.25 Franken pro Monat x Beschäftigungsgrad. Ausser dem Plan «Standard» stellt die Pensionskasse noch zwei weitere Sparpläne zur Auswahl, damit sich jede versicherte Person auf freiwilliger Basis für einen Sparplan mit höheren Beiträgen für bessere Versicherungsleistungen entscheiden kann. So kann der Arbeitnehmerbeitrag des Plans «Standard» um 1 % erhöht werden (nur Sparbeitrag - Plan «Plus») oder um 3 % (Sparteil von 2,9 % und Risikoteil von 0,1 % - Plan «Maxi»). Die entsprechenden Beitragszuschläge gehen vollumfänglich zulasten der versicherten Person. Der Sparplan kann nur einmal pro Kalenderjahr jeweils auf den 1. Januar gewechselt werden. Ein Wechsel auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Übrigens muss die versicherte Person für einen Wechsel zum Plan «Maxi» voll arbeitsfähig sein. Für weitere Auskünfte über die berufliche Vorsorge (Freizügigkeitsleistung, Einkauf usw.) wenden Sie sich an die Pensionskasse des Staatspersonals, ▇▇▇ ▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇. 026/▇▇▇ ▇▇ ▇▇, E- E-Mail: ▇▇▇▇▇@▇▇.▇▇).

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Anstellungsbedingungen Für Personal Mit Befristetem Anstellungsvertrag