Orderwege Musterklauseln

Orderwege. Der Kunde kann der Bank seine Order über folgende Wege übermitteln: Schriftlich per E-Mail, Brief, Fax oder Chat; Elektronisch über diverse Anbin- dungen, z.B. Fix; Telefonisch. Die Bank bietet für Privatkunden nicht die Möglichkeit an, algorithmisch er- zeugte Orders zu übermitteln. Die Bank bietet derzeit folgende Dienstleistungen an: a) Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung und Veräußerung von Fi- nanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung) b) Eigenhandel für andere (Anschaffung und Veräußerung von Finanzin- strumenten für eigene Rechnung als Dienstleistungen für Kunden) c) Abschlussvermittlung (Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstru- menten im fremden Namen für fremde Rechnung) d) Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten) e) Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Fi- nanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungs- spielraum) f) Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für an- dere und damit verbundene Dienstleistungen) g) Kreditgeschäft (Gewährung von Krediten oder Darlehen für die Durch- führung von Wertpapierdienstleistungen) h) Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistun- gen stehen i) Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder Übernahme gleichwertiger Garantien) j) Platzierungsgeschäft (Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung) k) Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen l) die Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen, die direkt oder indirekt eine Empfehlung enthalten (Research) Die entsprechende Handelskompetenz, die passenden Reporting-Dienst- leistungen und das notwendige Risikocontrolling versetzen uns in die Lage, unseren Kunden ein attraktives Paket an Dienstleistungen im Bereich Alter- native Investments anzubieten. Mit unseren kostengünstigen und technisch leistungsfähigen Angeboten unterscheiden wir uns deutlich von unseren Wettbewerbern. In diesem Rahmen setzen wir mit unseren Kunden die passenden Produk- te, wie z.B. Zertifikate, Fonds, Single-Hedgefonds, Managed Accounts, um. Hier nutzen wir unsere hervorragenden, langjährigen Beziehungen zu Großbanken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Portfoliomanagern im In- und Ausland. Aufgaben, die wir im Rahmen dieser Lösungen übernehmen, sind: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ T 0...

Related to Orderwege

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Geltendes Recht Diese Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis unterliegen den Gesetzen von England und Wales. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Verbraucherschutzrechte in der Republik Österreich. Durch die Einreichung einer Klage gegen uns vor Gericht unterwerfen Sie sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales. Wenn Sie beispielsweise einen Anspruch aus diesen Nutzungsbedingungen gegen uns vor Gericht geltend machen können, wäre ein Gericht in England oder Wales geeignet. Sie können den Anspruch stattdessen allerdings auch vor einem Gericht in einem anderen Land wie z.B. der Republik Österreich geltend machen, sofern das Gesetz Ihnen diese Möglichkeit einräumt.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.20 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Präambel Bei diesem Tarifvertrag handelt es sich um die gesonderte Vereinbarung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 5 des TVÜ-DRK Dieser Tarifvertrag gilt für die Ärzte des Deutschen Roten Kreuzes, seiner Verbände (einschließlich deren Untergliederungen), Einrichtungen und Gesellschaften aller Art (im folgenden DRK genannt), die Mitglieder der Bundestarifgemeinschaft, einer Lan- destarifgemeinschaft, die der Bundestarifgemeinschaft angehört, bzw. der tarifver- tragsschließenden Gewerkschaft sind, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2006 hinaus fortbesteht, und die am 01.01.2007 unter den Geltungsbereich des Reformta- rifvertrages, einschließlich der Sonderregelung 1, fallen, für die Dauer des ununterbro- chenen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. § 1 Abs. 1 Satz 6 des TVÜ-DRK ist damit gegenstandslos und entfaltet keine Wirkung. Die Ärzte gemäß § 1 werden am 01.01.2007 gemäß den nachfolgenden Regelungen in die Entgeltgruppen übergeleitet. Ärzte mit entsprechender Tätigkeit, die am 31.12.2006 Vergütung nach den Vergü- tungsgruppen des DRK TV a.F. erhalten haben, werden der Entgeltgruppe I gem. § 8 der Sonderregelung Anlage 1 des DRK-Reformtarifvertrages, Fachärzte mit entspre- chender Tätigkeit, die am 31.12.2006 Vergütung nach den Vergütungsgruppen des DRK TV a.F. erhalten haben, werden der Entgeltgruppe II gem. § 8 der Sonderregelung An- lage 1 des DRK-Reformtarifvertrages zugeordnet. Die Ärzte werden derjenigen Stufe der Entgeltgruppe (§ 8 Sonderregelung Anlage 1) zugeordnet, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle für Ärzte bereits seit Be- ginn ihrer Zugehörigkeit zu der für sie maßgebenden Entgeltgruppe gegolten hätte. Für die Stufenzuordnung bei der Überleitung zählen die Zeiten im jetzigen Arbeitsverhält- nis zu demselben Arbeitgeber.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.