Common use of Offerte Clause in Contracts

Offerte. Der Unternehmer erstellt die Offerte gestützt auf die Anfrage bzw. Ausschreibung der AEW. Mit Einreichung der Offerte bestätigt der Unternehmer, dass ihm alle relevanten Tatsachen und Verhältnisse für die Berech- nung, Konstruktion und Ausführung des Werks bekannt sind. Die Offerte für die Werklieferung bzw. das Werk ist nach ▪ bewährten Konzeptionsgrundsätzen, ▪ unter Berücksichtigung des neusten Stands von Wissen- schaft und Technik, ▪ unter Verwendung von bestgeeignetem, neuwertigem Mate- rial und ▪ unter umfassender Einhaltung der massgebenden gesetz- Ziffer 2.2 Ziffer 3.1 Ziffer 3.2 Ziffer 3.3 Ziffer 3.4 Ziffer 3.5 Ziffer 3.6 lichen und behördlichen Bestimmungen sowie den einschlä- gigen Fachvorschriften auszuführen. Die Offertstellung (inkl. einer allfälligen Demonstration) erfolgt unentgeltlich, sofern in der Anfrage bzw. der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist. Die Offerte ist während der in der Anfrage bzw. Ausschreibung genannten Frist verbindlich. Ohne entsprechende Angabe gilt eine Frist von 90 Kalendertagen ab Eingang der Offerte. Die Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen.

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Sources: Bestellbedingungen Für Werkverträge, Bestellbedingungen Für Werkverträge