Offenlegung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im Jahresbericht die Vergütung of- fenzulegen, die der Investmentgesell- schaft von der Kapitalverwaltungsge- sellschaft selbst, von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare Beteiligung verbunden ist, oder einer EU- oder ausländischen Verwal- tungsgesellschaft als Verwaltungsver- gütung für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.
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Sources: Investment Prospectus, Sales Contracts
Offenlegung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im Jahresbericht die Vergütung of- fenzulegenoffenzulegen, die der Investmentgesell- schaft Investmentge- sellschaft von der Kapitalverwaltungsge- sellschaft Kapitalverwaltungs- gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare Beteiligung verbunden ist, oder einer EU- oder ausländischen Verwal- tungsgesellschaft als Verwaltungsver- gütung für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.
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Sources: Verkaufsprospekt