Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.
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Sources: Sales Prospectus, Sales Prospectus
Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- AIF-Investmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsge- sellschaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.
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Sources: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- Investmentgesell schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- jewei ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- Ver waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- Verwaltungsvergü tung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- Antei len und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft AIFInvestmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Ver waltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- Verwaltungsgesell schaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft AIFInvestmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge Aus gabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.
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Sources: Sales Prospectus
Offenlegung. Im Jahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die der Investmentgesell- Investmentgesell schaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft im jewei- jewei ligen Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen berechnet worden sind. Zudem wird offengelegt, ob und in welcher Höhe der Investmentgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft (bzw. einem anderen Manager) oder einer Gesellschaft, mit der (bzw. dem) die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, eine Verwaltungsvergü- tung Verwaltungs vergütung für die von der Investmentgesellschaft direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft gehaltenen Anteile und Aktien an Investmentvermögen berechnet wurde. Beim Erwerb von Antei- len Anteilen und Aktien an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen AIF- Investmentgesellschaft ande ren AIFInvestmentgesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungs gesellschaft oder die andere AIF-Investmentgesellschaft AIFInvestmentgesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme der Anteile oder Aktien keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.
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Sources: Sales Contracts