Offene Abrechnung Musterklauseln

Offene Abrechnung. Bei der offenen Abrechnung verauslagt der LG zunächst die anfallenden Kosten für die vereinbarten Servicemodule. Der LN leistet dafür monatlich eine Abschlagszahlung sowie ein Entgelt für die Erbringung der Serviceleistungen. Die Abschlagszahlung wird auf Basis der vom LG kalkulierten voraussichtlichen Kosten unter Zugrundelegung der vereinbarten Serviceleistungen sowie der angegebenen Kilometerfahrleistung festgelegt. Ergibt sich bei der Endabrechnung eine Abweichung der Abschlagszahlungen des LN zu den Ist-Kosten, wird der LN den Fehlbetrag zzgl. gesetzl. MwSt. nachzahlen bzw. LG eine Rückvergütung an den LN vornehmen. Der Nachzahlungsbetrag des LN ist mit Rechnungslegung fällig und zahlbar. Die Endabrechnung erfolgt spätestens drei Monate nach Beendigung des Vertrages. Sollten nach dem Zeitpunkt der Rechnungstellung LG weitere Rechnungen zugehen, werden diese separat abgerechnet. Beide Vertragspartner sind über Abschnitt I Ziffer 2.5. fort folgende hinaus berechtigt, eine Anpassung der Abschlagszahlung zu verlangen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zugesagte Serviceleistungen nachhaltig so ändern, dass die Abweichung der kalkulierten Abschlagszahlung von den prognostizierten Kosten 20% oder mehr beträgt. Leistungen, welche vom LG zunächst verauslagt wurden die aber nicht in dem Leistungsumfang der vereinbarten Servicemodule enthalten sind, wird der LG gegenüber dem LN monatlich in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten abrechnen.
Offene Abrechnung. Bei offener Abrechnungsweise verauslagt der Leasinggeber die Kosten für die vereinbarten Full-Service-Komponenten. Der Kunde leistet über die monatliche Rate eine Pauschale zzgl. einer Ver- waltungsgebühr gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV). Das PLV ist passwortgeschützt unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/ de-de/kundenlogin abrufbar oder kann auf Verlangen mitgeteilt werden. Am Ende des jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraums werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit der Vorauszah- lung abgeglichen und die Differenz wird dem Kunden gutgeschrieben bzw. nachbelastet. Der Leasinggeber erteilt dem Kunden hierfür eine fahrzeugbezogene Zwischen- bzw. Schlussabrechnung. Sofern keine Abrechnungszeiträume vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung mit Rückgabe des Fahrzeuges für den kompletten Nutzungszeitraum. Das Kostenrisiko trägt der Kunde. Bei offener wie geschlossener Abrechnung gilt: Nimmt der Kunde zunächst vertraglich nicht vereinbarte Leistungen in Anspruch, so wird der Leasinggeber ihm die hierfür anfallenden Kosten zzgl. einer Verwaltungsgebühr gemäß aktuellem PLV in Rechnung stellen.
Offene Abrechnung. Bei offener Abrechnung trägt zunächst der Leasinggeber die Kosten für die vereinbarten Full-Service-Komponenten. Der Kunde leistet über die monatliche Rate eine Pauschale zzgl. einer Ver- waltungsgebühr gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV). Das PLV ist passwortgeschützt unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/ de-de/kundenlogin abrufbar, oder kann auf Verlangen mitgeteilt werden. Am Ende des jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraums werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit der Vorauszahlung abgeglichen und die Differenz dem Kunden gutgeschrieben bzw. nachbelastet. Der Leasinggeber erteilt dem Kunden hierfür eine fahrzeugbezogene Zwischen- bzw. Schlussabrechnung. Sofern keine Abrechnungszeiträume vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung mit Rückgabe des Fahrzeuges für den kompletten Nutzungszeit- raum. Das Kostenrisiko trägt der Kunde.