Common use of Mitwirkungspflicht Clause in Contracts

Mitwirkungspflicht. 6.1 FUJIFILM ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen auf Kosten des Kunden zurückzuhalten oder zu unterbrechen, wenn von dem zu wartenden/zu reparierenden Gerät aufgrund eines mangelhaften Hygienezustands ein Infektionsrisiko für Mitarbeiter von FUJIFILM ausgeht. 6.2 Der Kunde muss FUJIFILM die Zeit und Zugangsmöglichkeiten zum Gerät gewähren, die zur Erbringung der Leistungen benötigt werden. Zusätzlich muss der Kunde sicherstellen, dass alle technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten (z. ▇. ▇▇▇▇▇, Wasser, Heizung, Klimatisierung, Internetzugang usw.) vorliegen, ohne dass FUJIFILM dadurch Kosten entstehen. Elektrische Anlagen müssen den geltenden Vorschriften und anwendbaren Normen entsprechen. 6.3 Wenn dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung von Leistungen für Ersatzteile und Zubehör ein Nachlass bei Rückgabe der gebrauchten Teile gewährt wurde, geht das Eigentum an allen Komponenten der Gerätekonfiguration, die durch neue oder Ersatzteile ausgetauscht wurden, mit Abschluss des Austauschs an FUJIFILM über, sofern FUJIFILM auf dieses Recht nicht ausdrücklich schriftlich verzichtet hat. Anforderungen für Untersuchungen von gebrauchten Teilen sind FUJIFILM vom Kunden unverzüglich zu übermitteln, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Durchführung des Austauschs. 6.4 Vereinbarte Serviceeinsätze können bis zu 5 Tage im Voraus kostenlos storniert werden. Der Kunde muss FUJIFILM die Kosten für Wartezeiten, An- und Abfahrt zum Einsatzort und alle anderen Auslagen erstatten, wenn er Einsätze ohne rechtzeitige Benachrichtigung storniert, verschiebt oder verzögert.

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Sources: Kundendienstvertrag

Mitwirkungspflicht. 6.1 9.1 FUJIFILM ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen auf Kosten des Kunden zurückzuhalten oder zu unterbrechen, wenn von dem für die Leistungen das zu wartenden/wartende / zu reparierenden reparierende Gerät aufgrund eines mangelhaften Hygienezustands oder die Räumlichkeiten nicht ein Infektionsrisiko für Mitarbeiter von FUJIFILM ausgehteinem hygienisch einwandfreien Zustand ohne Infektionsgefahr zur Verfügung stehen. 6.2 9.2 Der Kunde muss FUJIFILM die Zeit und Zugangsmöglichkeiten zum Gerät gewähren, die zur Erbringung der Leistungen benötigt werden. Zusätzlich muss der Kunde sicherstellen, dass alle technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten (z. ▇. ▇▇▇▇▇, Wasser, Heizung, Klimatisierung, Internetzugang usw.) vorliegen, ohne dass FUJIFILM dadurch Kosten entstehen. Elektrische Anlagen müssen den geltenden Vorschriften und anwendbaren Normen entsprechen. 6.3 Wenn 9.3 Soweit dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung von Leistungen für ein niedriger Preis auf Ersatzteile und Zubehör ein Nachlass bei gewährt wird, der auf der Rückgabe der gebrauchten ausgetauschten Alt-Teile gewährt wurdean FUJIFILM basiert, geht gehen sämtliche durch Neu- oder Austauschteile ersetzten Komponenten der Gerätekonfiguration Zug um Zug in das Eigentum an allen Komponenten der Gerätekonfiguration, die durch neue oder Ersatzteile ausgetauscht wurden, mit Abschluss des Austauschs an von FUJIFILM über, sofern es sei denn, FUJIFILM auf dieses Recht nicht hat hierauf vorgängig ausdrücklich schriftlich verzichtet hatverzichtet. Anforderungen für Untersuchungen von gebrauchten Teilen sind Wenn kundenseitig die Begutachtung der Alt-Teile erforderlich ist, ist dies FUJIFILM vom Kunden unverzüglich zu übermittelnunverzüglich, spätestens jedoch aber zwei Wochen nach der Durchführung des Austauschsdem erfolgten Austausch anzuzeigen. 6.4 Vereinbarte Serviceeinsätze können bis zu 5 Tage im Voraus kostenlos storniert werden. Der Kunde muss FUJIFILM die Kosten für Wartezeiten, An- und Abfahrt zum Einsatzort und alle anderen Auslagen erstatten, wenn er Einsätze ohne rechtzeitige Benachrichtigung storniert, verschiebt oder verzögert.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht. 6.1 10.1 FUJIFILM ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen auf Kosten des Kunden zurückzuhalten oder zu unterbrechen, wenn von dem für die Leistungen das zu wartenden/wartende / zu reparierenden reparierende Gerät aufgrund eines mangelhaften Hygienezustands oder die Räumlichkeiten nicht ein Infektionsrisiko für Mitarbeiter von FUJIFILM ausgehteinem hygienisch einwandfreien Zustand ohne Infektionsgefahr zur Verfügung stehen. 6.2 10.2 Der Kunde muss FUJIFILM die Zeit und Zugangsmöglichkeiten zum Gerät gewähren, die zur Erbringung der Leistungen benötigt werden. Zusätzlich muss der Kunde sicherstellen, dass alle technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten (z. ▇. ▇▇▇▇▇, Wasser, Heizung, Klimatisierung, Internetzugang usw.) vorliegen, ohne dass FUJIFILM dadurch Kosten entstehen. Elektrische Anlagen müssen den geltenden Vorschriften und anwendbaren Normen entsprechen. 6.3 Wenn 10.3 Soweit dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung von Leistungen für ein niedriger Preis auf Ersatzteile und Zubehör ein Nachlass bei gewährt wird, der auf der Rückgabe der gebrauchten ausgetauschten Alt-Teile gewährt wurdean FUJIFILM basiert, geht gehen sämtliche durch Neu- oder Austauschteile ersetzten Komponenten der Gerätekonfiguration Zug um Zug in das Eigentum an allen Komponenten der Gerätekonfiguration, die durch neue oder Ersatzteile ausgetauscht wurden, mit Abschluss des Austauschs an von FUJIFILM über, sofern es sei denn, FUJIFILM auf dieses Recht nicht hat hierauf vorgängig ausdrücklich schriftlich verzichtet hatverzichtet. Anforderungen für Untersuchungen von gebrauchten Teilen sind Wenn kundenseitig die Begutachtung der Alt-Teile erforderlich ist, ist dies FUJIFILM vom Kunden unverzüglich zu übermittelnunverzüglich, spätestens jedoch aber zwei Wochen nach der Durchführung des Austauschsdem erfolgten Austausch anzuzeigen. 6.4 Vereinbarte Serviceeinsätze können bis zu 5 Tage im Voraus kostenlos storniert werden. Der Kunde muss FUJIFILM die Kosten für Wartezeiten, An- und Abfahrt zum Einsatzort und alle anderen Auslagen erstatten, wenn er Einsätze ohne rechtzeitige Benachrichtigung storniert, verschiebt oder verzögert.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht. 6.1 9.1 FUJIFILM ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen auf Kosten des Kunden zurückzuhalten oder zu unterbrechen, wenn von dem für die Leistungen das zu wartenden/wartende / zu reparierenden reparierende Gerät aufgrund eines mangelhaften Hygienezustands oder die Räumlichkeiten nicht ein Infektionsrisiko für Mitarbeiter von FUJIFILM ausgehteinem hygienisch einwandfreien Zustand ohne Infektionsgefahr zur Verfügung stehen. 6.2 9.2 Der Kunde muss FUJIFILM die Zeit und Zugangsmöglichkeiten zum Gerät gewähren, die zur Erbringung der Leistungen benötigt werden. Zusätzlich muss der Kunde sicherstellen, dass alle technischen Voraussetzungen für die fürdie Durchführung der Arbeiten (z. ▇. ▇▇▇▇▇, Wasser, Heizung, Klimatisierung, Internetzugang usw.) vorliegen, ohne dass FUJIFILM dadurch Kosten entstehen. Elektrische Anlagen müssen den geltenden Vorschriften und Vorschriftenund anwendbaren Normen entsprechen. 6.3 Wenn 9.3 Soweit dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung von Leistungen für ein niedriger Preis auf Ersatzteile und Zubehör ein Nachlass bei gewährt wird, der auf der Rückgabe der gebrauchten ausgetauschten Alt-Teile gewährt wurdean FUJIFILM basiert, geht gehen sämtliche durch Neu- oder Austauschteile ersetzten Komponenten der Gerätekonfiguration Zug um Zug in das Eigentum an allen Komponenten der Gerätekonfiguration, die durch neue oder Ersatzteile ausgetauscht wurden, mit Abschluss des Austauschs an von FUJIFILM über, sofern es sei denn, FUJIFILM auf dieses Recht nicht hat hierauf vorgängig ausdrücklich schriftlich verzichtet hatverzichtet. Anforderungen für Untersuchungen von gebrauchten Teilen sind Wenn kundenseitig die Begutachtung der Alt-Teile erforderlich ist, ist dies FUJIFILM vom Kunden unverzüglich zu übermittelnunverzüglich, spätestens jedoch aber zwei Wochen nach der Durchführung des Austauschsdem erfolgten Austausch anzuzeigen. 6.4 Vereinbarte Serviceeinsätze können bis zu 5 Tage im Voraus kostenlos storniert werden. Der Kunde muss FUJIFILM die Kosten für Wartezeiten, An- und Abfahrt zum Einsatzort und alle anderen Auslagen erstatten, wenn er Einsätze ohne rechtzeitige Benachrichtigung storniert, verschiebt oder verzögert.

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Mitwirkungspflicht. 6.1 9.1 FUJIFILM ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen auf Kosten des Kunden zurückzuhalten oder zu unterbrechen, wenn von dem für die Leistungen das zu wartenden/wartende / zu reparierenden reparierende Gerät aufgrund eines mangelhaften Hygienezustands oder die Räumlichkeiten nicht ein Infektionsrisiko für Mitarbeiter von FUJIFILM ausgehteinem hygienisch einwandfreien Zu- stand ohne Infektionsgefahr zur Verfügung stehen. 6.2 9.2 Der Kunde muss FUJIFILM die Zeit und Zugangsmöglichkeiten Zugangsmöglichkei- ten zum Gerät gewähren, die zur Erbringung der Leistungen benötigt be- nötigt werden. Zusätzlich muss der Kunde sicherstellen, dass alle technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten (z. ▇. ▇▇▇▇▇, Wasser, Heizung, Klimatisierung, Internetzugang usw.) vorliegen, ohne dass FUJIFILM dadurch Kosten entstehen. Elektrische Anlagen müssen den geltenden Vorschriften und anwendbaren an- wendbaren Normen entsprechen. 6.3 Wenn 9.3 Soweit dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung von Leistungen für ein niedriger Preis auf Ersatzteile und Zubehör ein Nachlass bei Zu- behör gewährt wird, der auf der Rückgabe der gebrauchten ausgetauschten Alt-Teile gewährt wurdean FUJIFILM basiert, geht gehen sämtliche durch Neu- oder Austauschteile ersetzten Komponenten der Gerätekonfiguration Zug um Zug in das Eigentum an allen Komponenten der Gerätekonfiguration, die durch neue oder Ersatzteile ausgetauscht wurden, mit Abschluss des Austauschs an von FUJIFILM über, sofern es sei denn, FUJIFILM auf dieses Recht nicht hat hierauf vorgängig ausdrücklich schriftlich verzichtet hatverzichtet. Anforderungen für Untersuchungen von gebrauchten Teilen sind Wenn kundenseitig die Begutachtung der Alt-Teile erforderlich ist, ist dies FUJIFILM vom Kunden unverzüglich zu übermittelnunverzüglich, spätestens jedoch aber zwei Wochen nach der Durchführung des Austauschsdem erfolgten Austausch anzuzeigen. 6.4 Vereinbarte Serviceeinsätze können bis zu 5 Tage im Voraus kostenlos storniert werden. Der Kunde muss FUJIFILM die Kosten für Wartezeiten, An- und Abfahrt zum Einsatzort und alle anderen Auslagen erstatten, wenn er Einsätze ohne rechtzeitige Benachrichtigung storniert, verschiebt oder verzögert.

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