Mitwirkungspflicht. 11.1 Die Parteien erkennen an, dass der Erfolg der Arbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie von einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zusammenarbeit zwischen den Parteien abhängt. Der Kunde hat stets rechtzeitig jede vom Lieferanten gewünschte zumutbare Mitwirkung zu leisten. 11.2 Der Kunde trägt das Risiko der Auswahl der vom Lieferanten zu liefernden Waren, Güter und/oder Dienstleistungen. Der Kunde achtet stets mit größter Sorgfalt darauf, dass die Anforderungen an die Leistung des Lieferanten korrekt und vollständig sind. Größen und Daten, die in Zeichnungen, Abbildungen, Katalogen, Webseiten, Angeboten, Werbematerial, Normblättern, etc. angegeben sind, sind für den Lieferanten nicht verbindlich, es sei denn, der Lieferant hat ausdrücklich etwas anderes angegeben. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH Setzt der Kunde Personal und/oder Assistenten bei der Ausführung der Vereinbarung ein, müssen diese über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügen. Für den Fall, dass Mitarbeiter des Lieferanten Arbeiten am Standort des Kunden ausführen, stellt der Kunde rechtzeitig und kostenlos die erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. einen Arbeitsplatz mit Computer- und Netzwerkeinrichtungen, zur Verfügung. Der Lieferant haftet nicht für Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Schäden oder Kosten auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens der Geschäftsleitung des Lieferanten zurückzuführen sind. 11.3 Der Arbeitsraum und die Einrichtungen werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Kunde schützt den Lieferanten vor Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des Lieferanten, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung Schäden erleiden, die das Ergebnis von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder von unsicheren Situationen in seiner Organisation sind. Der Kunde hat die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsregeln den vom Lieferanten eingesetzten Mitarbeitern vor Beginn der Arbeiten bekannt zu machen. 11.4 Wenn der Kunde dem Lieferanten Software, Ausrüstung oder andere Ressourcen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten des Lieferanten zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf diese Ressourcen einzuholen, die der Lieferant gegebenenfalls benötigt. 11.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung, einschließlich der Kontrolle der Institutionen, die Nutzung der vom Lieferant bereitgestellten Produkte und/oder Dienstleistungen und die Art und Weise, in der die Ergebnisse der Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Der Kunde ist auch für die Unterweisung der Benutzer und deren Verwendung verantwortlich. 11.6 Der Kunde muss die erforderliche (Hilfs-)Software auf seinen eigenen Geräten installieren, einrichten, parametrisieren und abstimmen und, falls erforderlich, die Geräte, andere (Hilfs-)Software und die Benutzerumgebung anpassen und die vom Kunden gewünschte Interoperabilität erreichen.
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Mitwirkungspflicht. 11.1 8.1. Die Parteien erkennen anPflicht von ▇▇▇▇▇▇▇▇ zur Leistungsausführung beginnt frühestens, dass sobald der Erfolg der Arbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie von einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zusammenarbeit zwischen den Parteien abhängt. Der Kunde hat stets rechtzeitig jede vom Lieferanten gewünschte zumutbare Mitwirkung zu leisten.
11.2 Der Kunde trägt das Risiko der Auswahl der vom Lieferanten zu liefernden WarenAuftraggeber alle baulichen, Güter und/oder Dienstleistungen. Der Kunde achtet stets mit größter Sorgfalt darauf, dass die Anforderungen an die Leistung des Lieferanten korrekt und vollständig sind. Größen und Daten, die in Zeichnungen, Abbildungen, Katalogen, Webseiten, Angeboten, Werbematerial, Normblättern, etc. angegeben sind, sind für den Lieferanten nicht verbindlich, es sei denn, der Lieferant hat ausdrücklich etwas anderes angegeben. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH Setzt der Kunde Personal und/oder Assistenten bei der technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Vereinbarung ein, müssen diese über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügen. Für den Fall, dass Mitarbeiter des Lieferanten Arbeiten am Standort des Kunden ausführen, stellt der Kunde rechtzeitig und kostenlos die erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. einen Arbeitsplatz mit Computer- und Netzwerkeinrichtungen, zur Verfügung. Der Lieferant haftet nicht für Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Schäden oder Kosten auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens der Geschäftsleitung des Lieferanten zurückzuführen sind.
11.3 Der Arbeitsraum und die Einrichtungen werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Kunde schützt den Lieferanten vor Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des Lieferantengeschaffen hat, die im Zusammenhang mit Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Auftraggeber erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Ausführung der Vereinbarung Schäden erleiden, die das Ergebnis von Handlungen Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Unterlassungen des Kunden oder von unsicheren Situationen in seiner Organisation sindErfahrung kennen musste. Der Kunde Auftrag- geber hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilli- gungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Der Auftraggeber alleine trägt das Risiko, dass die erbrachte Leistung und die gelieferte Ware mit bestehen- den Systemen kompatibel sind, sodass jedwede Haftung für bestehende Rahmen- bedingungen sowie für ein bestehendes technisches, wirtschaftliches oder rechtli- ches Umfeld in seiner Organisation geltenden Haus- das die Leistung von Wilfling erbracht werden soll alleine der Auftraggeber trägt. Dies gilt sowohl für die Funktionalität wie auch für Mangelfol- geschäden oder Schäden am Produkt oder dem genannten Umfeld.
8.2. Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – aus- schließlich im Hinblick auf die infolge falscher oder unvollständiger Kundenanga- ben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die Leistung von Wilfling nicht man- gelhaft.
8.3. Die für die Leistungserbringung erforderliche elektrische Energie, insbesonde- re auch Licht, sowie Wasser und Sicherheitsregeln den andere Grundversorgungselemente sind bei allen Arbeiten außerhalb der Betriebsräumlichkeiten von Wilfling vom Lieferanten eingesetzten Mitarbeitern vor Beginn der Arbeiten bekannt Auftraggeber kostenlos beizustellen.
8.4. ▇▇▇▇▇▇▇▇ gibt seinem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung erforderli- chen Informationen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, ▇▇▇▇▇▇▇▇ gegebe- nenfalls darauf aufmerksam zu machen.
11.4 Wenn der Kunde dem Lieferanten Software, Ausrüstung oder andere Ressourcen dass Pläne, Muster, Unterlagen, Aus- schreibungen etc. nicht alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen umfassen. Sollte sich im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten des Lieferanten zur Verfügung stelltNachhinein herausstellen, ist dass der Kunde dafür verantwortlichAuftragnehmer seine Warnpflicht im vorstehenden Sinne wenn auch ohne Verschulden verletzt hat, alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf diese Ressourcen einzuholenso haftet er für jeden daraus resultierenden Nachteil, die der Lieferant gegebenenfalls benötigt.
11.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung, einschließlich der Kontrolle der Institutionen, die Nutzung der vom Lieferant bereitgestellten Produkte und/oder Dienstleistungen und die Art und Weise, in der die Ergebnisse der Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Der Kunde ist so auch für die Unterweisung der Benutzer und deren Verwendung verantwortlichdaraus entstehende Mehrkosten.
11.6 Der Kunde muss die erforderliche (Hilfs-)Software auf seinen eigenen Geräten installieren, einrichten, parametrisieren und abstimmen und, falls erforderlich, die Geräte, andere (Hilfs-)Software und die Benutzerumgebung anpassen und die vom Kunden gewünschte Interoperabilität erreichen.
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Mitwirkungspflicht. 11.1 Die Parteien erkennen an12.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
12.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
12.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.
12.4 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Erfolg Lieferant umgehend mit der Arbeit auf dem Gebiet der Informations- Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und Kommunikationstechnologie von einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zusammenarbeit zwischen den Parteien abhängt. Der Kunde hat stets rechtzeitig jede vom Lieferanten gewünschte zumutbare Mitwirkung zu leisten-kosten beim Kunden einzufordern.
11.2 Der 12.5 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde trägt das Risiko der Auswahl der vom Lieferanten dafür Sorge zu liefernden Waren, Güter und/oder Dienstleistungen. Der Kunde achtet stets mit größter Sorgfalt darauftragen, dass die Anforderungen an die Leistung des Lieferanten korrekt und vollständig sindUntergründe zum Anbohren bzw. Größen und Daten, die in Zeichnungen, Abbildungen, Katalogen, Webseiten, Angeboten, Werbematerial, Normblättern, etc. angegeben Befestigen geeignet sind, sind widrigenfalls entfällt unsere Haftung für den Lieferanten nicht verbindlich, es sei denn, der Lieferant hat ausdrücklich etwas anderes angegeben. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH Setzt der Kunde Personal und/oder Assistenten bei der Ausführung der Vereinbarung ein, müssen diese über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügen. Für den Fall, dass Mitarbeiter des Lieferanten Arbeiten am Standort des Kunden ausführen, stellt der Kunde rechtzeitig und kostenlos die erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. einen Arbeitsplatz mit Computer- und Netzwerkeinrichtungen, zur Verfügung. Der Lieferant haftet nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Schäden oder Kosten auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens der Geschäftsleitung des Lieferanten zurückzuführen sindvollständig.
11.3 Der Arbeitsraum 12.6 Das Vertragen und die Einrichtungen werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllenVersetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allen- falls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. Der Kunde schützt den Lieferanten vor Ansprüchen Dritteraufzustellen, einschließlich der Mitarbeiter des Lieferanten, die wenn sie nicht ausdrücklich als im Zusammenhang mit Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der Ausführung der Vereinbarung Schäden erleiden, die das Ergebnis von Handlungen oder Unterlassungen des erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden oder von unsicheren Situationen in seiner Organisation sind. Der Kunde hat die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsregeln den vom Lieferanten eingesetzten Mitarbeitern vor Beginn der Arbeiten bekannt zu machenbeizustellen.
11.4 Wenn der Kunde dem Lieferanten Software, Ausrüstung oder andere Ressourcen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten des Lieferanten zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf diese Ressourcen einzuholen, die der Lieferant gegebenenfalls benötigt.
11.5 12.7 Der Kunde ist verantwortlich für - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die Verwaltung, einschließlich der Kontrolle der Institutionen, die Nutzung der vom Lieferant bereitgestellten Produkte und/oder Dienstleistungen und die Art und Weise, in der die Ergebnisse der Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Der Kunde ist auch für die Unterweisung der Benutzer und deren Verwendung verantwortlichmängelfreie Vertragserfüllung.
11.6 Der Kunde muss die erforderliche (Hilfs-)Software auf seinen eigenen Geräten installieren, einrichten, parametrisieren und abstimmen und, falls erforderlich, die Geräte, andere (Hilfs-)Software und die Benutzerumgebung anpassen und die vom Kunden gewünschte Interoperabilität erreichen.
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Mitwirkungspflicht. 11.1 Die Parteien erkennen an12.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
12.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
12.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern. [Gegebenenfalls streichen]
12.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt. [Gegebenenfalls streichen]
12.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Erfolg Lieferant umgehend mit der Arbeit auf dem Gebiet Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kunden einzufordern. [Gegebenenfalls streichen]
12.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Informations- und Kommunikationstechnologie von einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zusammenarbeit zwischen den Parteien abhängt. Der Kunde hat stets rechtzeitig jede vom Lieferanten gewünschte zumutbare Mitwirkung dafür Sorge zu leisten.
11.2 Der Kunde trägt das Risiko der Auswahl der vom Lieferanten zu liefernden Waren, Güter und/oder Dienstleistungen. Der Kunde achtet stets mit größter Sorgfalt darauftragen, dass die Anforderungen an die Leistung des Lieferanten korrekt und vollständig sindUntergründe zum Anbohren bzw. Größen und Daten, die in Zeichnungen, Abbildungen, Katalogen, Webseiten, Angeboten, Werbematerial, Normblättern, etc. angegeben Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig. [Gegebenenfalls streichen]
12.7 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind für den Lieferanten vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht verbindlich, es sei denn, der Lieferant hat ausdrücklich etwas anderes angegeben. Allgemeine Bedingungen - Owl VR Solutions GmbH Setzt der Kunde Personal und/oder Assistenten bei der Ausführung der Vereinbarung ein, müssen diese über das erforderliche Wissen und die Erfahrung verfügen. Für den Fall, dass Mitarbeiter des Lieferanten Arbeiten am Standort des Kunden ausführen, stellt der Kunde rechtzeitig und kostenlos die erforderlichen Einrichtungen, wie z.B. einen Arbeitsplatz mit Computer- und Netzwerkeinrichtungen, zur Verfügung. Der Lieferant haftet nicht für Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Schäden oder Kosten auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens der Geschäftsleitung des Lieferanten zurückzuführen sind.
11.3 Der Arbeitsraum und die Einrichtungen werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Kunde schützt den Lieferanten vor Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des Lieferanten, die als im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung Schäden erleiden, die das Ergebnis von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder von unsicheren Situationen in seiner Organisation sindPreis eingeschlossen angeführt werden. Der Kunde hat die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsregeln den vom Lieferanten eingesetzten Mitarbeitern vor Beginn der Arbeiten bekannt zu machen.
11.4 Wenn der Kunde dem Lieferanten Software, Ausrüstung oder andere Ressourcen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten des Lieferanten zur Verfügung stellt, Ebenso ist der Kunde dafür verantwortlich, alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf diese Ressourcen einzuholen, die der Lieferant gegebenenfalls benötigt.erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. [Gegebenenfalls streichen]
11.5 12.8 Der Kunde ist verantwortlich für - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die Verwaltung, einschließlich der Kontrolle der Institutionen, die Nutzung der vom Lieferant bereitgestellten Produkte und/oder Dienstleistungen und die Art und Weise, in der die Ergebnisse der Produkte und Dienstleistungen genutzt werden. Der Kunde ist auch für die Unterweisung der Benutzer und deren Verwendung verantwortlichmängelfreie Vertragserfüllung.
11.6 Der Kunde muss die erforderliche (Hilfs-)Software auf seinen eigenen Geräten installieren, einrichten, parametrisieren und abstimmen und, falls erforderlich, die Geräte, andere (Hilfs-)Software und die Benutzerumgebung anpassen und die vom Kunden gewünschte Interoperabilität erreichen.
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