Mitglieder. 3.1. Mitglieder können werden: a) ProduzentInnen, die Produkte an den Verein liefern und einen Produzentenvertrag mit dem Verein abgeschlossen haben; b) KonsumentInnen, die einen Vertrag für Haushalte mit dem Verein abgeschlossen haben; c) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, die den Verein ideell und finanziell unterstützen wollen. d) Organisationen welche die gleichen Ziele wie regioterre vertreten. 3.2. Alle Mitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. 3.3. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrages oder eines Abschlusses eines Vertrags. 3.4. Austritte aus dem Verein erfolgen per Ende des Vereinsjahres und müssen schriftlich angekündigt werden.
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Sources: Statuten
Mitglieder. 3.1. Mitglieder können werden:
a) ProduzentInnen, die Produkte an den Verein liefern und einen Produzentenvertrag mit dem Verein abgeschlossen haben;
b) KonsumentInnen, die einen Vertrag für Haushalte mit dem Verein abgeschlossen haben;
c) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, die den Verein ideell und finanziell unterstützen wollen.
d) Organisationen welche die gleichen Ziele wie regioterre soliTerre vertreten.
3.2. Alle Mitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag, der von der Mitgliederversammlung 4Mitgliederversammlung festgelegt wird.
3.3. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrages oder eines Abschlusses eines Vertragsjederzeit.
3.4. Austritte aus dem Verein erfolgen per Ende des Vereinsjahres und müssen schriftlich angekündigt werden.
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