Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande. 1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Hotelaufnahmevertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz Hotelpark-platz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter, Hotelaufnahmevertrag
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Mietvertrag
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte gewün- schte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Hotelaufnahmevertrag
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz Hotelpark- platz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Hotelaufnahmevertrag
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz Hotelpark-platz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser diesen Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Mietvertrag
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/und | oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten Ötfnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Hotel Accommodation Contract
Mietvertrag. 1.1 Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im FolgendenFol- genden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte ge- wünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande.
1.2 Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
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Sources: Mietvertrag