Messwerte. Die der Rechnungslegung zugrunde liegenden Messwerte werden durch Ablesung der beim Kunden befindlichen Messeinrichtungen durch den Netzbetreiber festgestellt. Art und Umfang der Messeinrichtungen werden vom Netzbetreiber den jeweiligen Erforder- nissen entsprechend festgelegt.
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Sources: Allgemeine Gaslieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen