Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Wasser Für Tarifkunden, Versorgungsauftrag Zur Lieferung Von Wasser, Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen Meßeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden Kun- den verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen Meßeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge Wassermen- ge durch Messeinrichtungen Meßeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avb Wasserv)
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen Messein- richtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften Vorschrif- ten entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen Ver- brauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Wasserversorgungsvertrag
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen ent- sprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Wasserlieferungsbedingungen
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte gelie- ferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Versorgungsbedingungen
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen Meßeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch rechne- risch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung Mes- sung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Wasserversorgungsvertrag
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen Der Zweckverband stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen Messeinrichtun gen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen Ver brauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung
Messung. Das Wasserversorgungsunternehmen stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch rechne- risch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
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