Marken. Marken dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Markenzeicheninhabers im Zusammenhang mit den vom Käufer hergestellten Erzeugnissen genutzt werden.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Marken. Marken dürfen nur mit ausdrücklicher besonderer schriftlicher Zustimmung des Markenzeicheninhabers Markeninhabers im Zusammenhang mit den vom Käufer hergestellten Erzeugnissen genutzt benutzt werden.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen