Common use of Marken Clause in Contracts

Marken. Ungeachtet der übrigen Bestimmungen in dieser Bestellung stellen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Teilenummern oder andere Identifizierungsmerkmale der Käuferin, einschließlich aller ihrer Verpackungs- und Urheberrechtsvermerke, für die Zwecke dieser Bestellung die "Marken der Käuferin" dar. Der Lieferant darf die Marken der Käuferin nur so, wie sie es in der Bestellung ausdrücklich erlaubt und vorgegeben hat, sowie in Übereinstimmung mit ihren Richtlinien, Spezifikationen und Leitlinien verwenden, und der Lieferant verpflichtet sich, alle von Zeit zu Zeit von der Käuferin verabschiedeten Richtlinien vollständig einzuhalten.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase