Mangelbegriff. Der Lieferer sichert zu, daß sämtliche Lieferungen und Leistungen dem neuesten Stand des Wissens, der Technik und der Wissenschaft, sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden der BRD, der EU und des Bestimmungslandes entsprechen. Weiter sichert der Lieferer zu, daß seine gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit besitzen, sich zur gewöhnlichen Verwendung, die bei Produkten der gleichen Art üblich ist, eignen und die Eigenschaften besitzen, die aufgrund der öffentlichen Äußerung des Lieferers, des Herstellers oder dessen Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften des Produktes erwartet werden können. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Lieferer eine andere Sache oder eine andere Menge liefert.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mangelbegriff. Der Lieferer sichert zu, daß dass sämtliche Lieferungen und Leistungen dem neuesten Stand des Wissens, der Technik und der Wissenschaft, sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden der BRD, der EU und des Bestimmungslandes entsprechen. Weiter sichert der Lieferer zu, daß dass seine gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit besitzen, sich zur gewöhnlichen Verwendung, die bei Produkten der gleichen Art üblich ist, eignen und die Eigenschaften besitzen, die aufgrund der öffentlichen Äußerung des Lieferers, des Herstellers oder dessen Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften des Produktes erwartet werden können. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Lieferer eine andere Sache oder eine andere Menge liefert.
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