Lohnanspruch. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Tarifstundenlohn der für ihn maßgebenden Berufsgruppe. Die Löhne und sonstige lohngebundene Vergütungen werden im Bundeslohntarifvertrag für das Ge- rüstbauer-Handwerk festgelegt.
Appears in 1 contract
Sources: Tarifvertrag
Lohnanspruch. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Tarifstundenlohn der für ihn maßgebenden Berufsgruppe. Die Löhne und sonstige lohngebundene Vergütungen werden im Bundeslohntarifvertrag für das Ge- rüstbauerGerüstbauer-Handwerk festgelegt.
Appears in 1 contract
Sources: Tarifvertrag