Lohnanspruch. Arbeitnehmende im Stunden- oder Monatslohn bzw. Arbeitnehmende mit monatlich ausgeglichener Zahlung sind grundsätzlich gleich zu behandeln. Für die infolge Kurzarbeit ausfallenden Arbeitsstunden wird bei den im Monats- lohn beschäftigten Arbeitnehmenden eine Lohnkürzung im Verhältnis der ausfalle nden Arbeitszeit zur betrieblichen Normalarbeitszeit vorgenommen.
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Lohnanspruch. Arbeitnehmende im Stunden- oder Monatslohn bzw. Arbeitnehmende mit monatlich mo- natlich ausgeglichener Zahlung sind grundsätzlich gleich zu behandeln. Für die infolge Kurzarbeit ausfallenden Arbeitsstunden wird bei den im Monats- lohn Monatslohn beschäftigten Arbeitnehmenden eine Lohnkürzung im Verhältnis der ausfalle nden ausfallen- den Arbeitszeit zur betrieblichen Normalarbeitszeit vorgenommen.
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Sources: Baukadervertrag
Lohnanspruch. Arbeitnehmende im Stunden- oder Monatslohn bzw. .Arbeitnehmende mit monatlich monat- lich ausgeglichener Zahlung Entlöhnung sind grundsätzlich gleich zu behandeln. Für die infolge Kurzarbeit ausfallenden Arbeitsstunden wird bei den im Monats- lohn beschäftigten Monatslohn be- schäftigten Arbeitnehmenden eine Lohnkürzung im Verhältnis der ausfalle nden ausfallenden Arbeitszeit zur betrieblichen Normalarbeitszeit vorgenommen.
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Sources: Protokollvereinbarung
Lohnanspruch. Arbeitnehmende Arbeitnehmer im Stunden- oder Monatslohn bzw. Arbeitnehmende Arbeitnehmer mit monatlich ausgeglichener ausge- glichener Zahlung sind grundsätzlich gleich zu behandeln. Für die infolge Kurzarbeit ausfallenden aus- fallenden Arbeitsstunden wird bei den im Monats- lohn Monatslohn beschäftigten Arbeitnehmenden Arbeitnehmern eine Lohnkürzung im Verhältnis der ausfalle nden ausfallenden Arbeitszeit zur betrieblichen Normalarbeitszeit Normal- arbeitszeit vorgenommen.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Kaufmännische Personal