Common use of Lehrlinge Clause in Contracts

Lehrlinge. Lehrlinge erhalten als Urlaubszuschuss einen Betrag in der Höhe dem monatlichen Lehrlingseinkommen zuzüglich eines Monatsdurchschnittes der sonstigen Entgeltteile entsprechend Pkt 2. Bei ArbeitnehmerIn- nen, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollenden, setzt sich der Urlaubszuschuss aus dem ali- quoten Teil des monatlichen Lehrlingseinkommens und aus dem aliquoten Teil des unter Pkt 2 berechne- ten Urlaubszuschusses zusammen. Bei Lehrlingen, die voraussichtlich während eines Ka- lenderjahres ihre Lehrzeit beenden und denen noch während ihrer Lehrzeit der Urlaubszuschuss auszu- zahlen ist, ist zunächst der Urlaubszuschuss unter Zu- grundelegung des Lehrlingseinkommens im Monat der Auszahlung zu berechnen. Vollendet der Lehrling während des Kalenderjahres seine Lehrzeit und setzt er dann seine Dienstleistung bei der Firma als Arbeit- nehmerIn fort, so ist der Restbetrag gemäß Pkt 2 spä- testens gemeinsam mit der Weihnachtsremuneration auszubezahlen. Bei Berechnung dieses Restbetrages ist einerseits von dem im Monat der Auszahlung des Urlaubszuschusses gebührenden Lehrlingseinkom- men, andererseits von dem im Monat der Auszahlung dieses Restbetrages gebührenden Monatslohn/‑ge- halt auszugehen.

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Sources: Kollektivvertrag

Lehrlinge. Lehrlinge erhalten als Urlaubszuschuss einen Betrag in der Höhe dem der monatlichen Lehrlingseinkommen Lehrlingsentschädigung zuzüglich eines Monatsdurchschnittes der sonstigen Entgeltteile entsprechend Pkt 2. Bei ArbeitnehmerIn- nen, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollenden, setzt sich der Urlaubszuschuss aus dem ali- quoten Teil des der monatlichen Lehrlingseinkommens Lehrlingsentschädigung und aus dem aliquoten Teil des unter Pkt 2 berechne- ten Urlaubszuschusses zusammen. Bei Lehrlingen, die voraussichtlich während eines Ka- lenderjahres ihre Lehrzeit beenden und denen noch während ihrer Lehrzeit der Urlaubszuschuss auszu- zahlen ist, ist zunächst der Urlaubszuschuss unter Zu- grundelegung des Lehrlingseinkommens der Lehrlingsentschädigung im Monat der Auszahlung zu berechnen. Vollendet der Lehrling während des Kalenderjahres seine Lehrzeit und setzt er dann seine Dienstleistung bei der Firma als Arbeit- nehmerIn fort, so ist der Restbetrag gemäß Pkt 2 spä- testens gemeinsam mit der Weihnachtsremuneration auszubezahlen. Bei Berechnung dieses Restbetrages ist einerseits von dem der im Monat der Auszahlung des Urlaubszuschusses Ur- laubszuschusses gebührenden Lehrlingseinkom- menLehrlingsentschädi- gung, andererseits von dem im Monat der Auszahlung dieses Restbetrages gebührenden Monatslohn/‑ge- halt auszugehen.

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Sources: Kollektivvertrag