Lehrlinge. Lehrlinge erhalten als Urlaubszuschuss einen Betrag in der Höhe dem monatlichen Lehrlingseinkommen zuzüglich eines Monatsdurchschnittes der sonstigen Entgeltteile entsprechend Pkt 2. Bei ArbeitnehmerIn- nen, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollenden, setzt sich der Urlaubszuschuss aus dem ali- quoten Teil des monatlichen Lehrlingseinkommens und aus dem aliquoten Teil des unter Pkt 2 berechne- ten Urlaubszuschusses zusammen. Bei Lehrlingen, die voraussichtlich während eines Ka- lenderjahres ihre Lehrzeit beenden und denen noch während ihrer Lehrzeit der Urlaubszuschuss auszu- zahlen ist, ist zunächst der Urlaubszuschuss unter Zu- grundelegung des Lehrlingseinkommens im Monat der Auszahlung zu berechnen. Vollendet der Lehrling während des Kalenderjahres seine Lehrzeit und setzt er dann seine Dienstleistung bei der Firma als Arbeit- nehmerIn fort, so ist der Restbetrag gemäß Pkt 2 spä- testens gemeinsam mit der Weihnachtsremuneration auszubezahlen. Bei Berechnung dieses Restbetrages ist einerseits von dem im Monat der Auszahlung des Urlaubszuschusses gebührenden Lehrlingseinkom- men, andererseits von dem im Monat der Auszahlung dieses Restbetrages gebührenden Monatslohn/‑ge- halt auszugehen.
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Sources: Kollektivvertrag
Lehrlinge. Lehrlinge erhalten als Urlaubszuschuss einen Betrag in der Höhe dem der monatlichen Lehrlingseinkommen Lehrlingsentschädigung zuzüglich eines Monatsdurchschnittes der sonstigen Entgeltteile entsprechend Pkt 2. Bei ArbeitnehmerIn- nen, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollenden, setzt sich der Urlaubszuschuss aus dem ali- quoten Teil des der monatlichen Lehrlingseinkommens Lehrlingsentschädigung und aus dem aliquoten Teil des unter Pkt 2 berechne- ten Urlaubszuschusses zusammen. Bei Lehrlingen, die voraussichtlich während eines Ka- lenderjahres ihre Lehrzeit beenden und denen noch während ihrer Lehrzeit der Urlaubszuschuss auszu- zahlen ist, ist zunächst der Urlaubszuschuss unter Zu- grundelegung des Lehrlingseinkommens der Lehrlingsentschädigung im Monat der Auszahlung zu berechnen. Vollendet der Lehrling während des Kalenderjahres seine Lehrzeit und setzt er dann seine Dienstleistung bei der Firma als Arbeit- nehmerIn fort, so ist der Restbetrag gemäß Pkt 2 spä- testens gemeinsam mit der Weihnachtsremuneration auszubezahlen. Bei Berechnung dieses Restbetrages ist einerseits von dem der im Monat der Auszahlung des Urlaubszuschusses Ur- laubszuschusses gebührenden Lehrlingseinkom- menLehrlingsentschädi- gung, andererseits von dem im Monat der Auszahlung dieses Restbetrages gebührenden Monatslohn/‑ge- halt auszugehen.
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Sources: Kollektivvertrag