Lehrlinge. Lehrlingen gebührt zum gleichen Termin als Weihnachtsremuneration ein Betrag in Höhe der im November ausbezahlten Lehrlingsentschädigung. § 14 Punkt 3 gilt sinngemäß.
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Sources: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Lehrlinge. Lehrlingen gebührt zum gleichen Termin als Weihnachtsremuneration ein Betrag in Höhe der im November ausbezahlten Lehrlingsentschädigung. § 14 Punkt 3 gilt sinngemäß.
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