Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, seine Niederlassung oder seinen Sitz, in Erman- gelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Sources: Transportversicherung
Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständigzustän- dig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, seine Niederlassung oder seinen Sitz, in Erman- gelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Nieder- lassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
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Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung Versicherungs- vermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, seine Niederlassung oder seinen Sitz, in Erman- gelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständi- gen Gericht geltend machen.
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Sources: Hausratversicherung