Kauf. Unsere Provision beträgt bei Grundstückskäufen (unbebaut oder bebaut), falls nicht individuell vereinbart, 5 % des Gesamtkaufpreises von dem Wert bis zu 5 Mio. EUR, von dem Wert über 5 Mio. EUR 4 % des Gesamtkaufpreises (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ist bei Kaufvertragsabschluss vom Auftraggeber an RUHR REAL Düsseldorf zu zahlen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Geschäftsanteilen erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertragswertes wie 5 % des Gesamtkaufpreises von dem Wert bis zu 5 Mio. EUR, von dem Wert über 5 Mio. EUR 4 % des Gesamtkaufpreises (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ist bei Kaufvertragsabschluss vom Käufer an RUHR REAL Düsseldorf zu zahlen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kauf. Unsere Provision beträgt bei Grundstückskäufen (unbebaut oder bebaut), falls nicht individuell vereinbart, 5 % des Gesamtkaufpreises von dem Wert bis zu 5 Mio. EUR, von dem Wert über 5 Mio. EUR 4 % des Gesamtkaufpreises (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ist bei Kaufvertragsabschluss vom Auftraggeber an RUHR REAL Düsseldorf zu zahlen. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Bei Übertragung von Geschäftsanteilen erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertragswertes wie 5 % des Gesamtkaufpreises von dem Wert bis zu 5 Mio. EUR, von dem Wert über 5 Mio. EUR 4 % des Gesamtkaufpreises (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und ist bei Kaufvertragsabschluss vom Käufer an RUHR REAL Düsseldorf zu zahlen.
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