Kauf. Im Falle eines Objektkaufes basiert die zu zahlende Provision auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller diesen wirtschaftlich beeinträchtigenden Nebenleistungen (z.B. Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer). In Ermangelung abweichender schriftlich niedergelegter Vertragsbedingungen sind folgende Sätze für die Käuferprovision vereinbart: Bis zu einem Kaufpreis von bis zu € 5,0 Mio. 4%, über € 5,0 Mio. bis € 20,0 Mio. 3% und bei einem Kaufpreis über € 20,0 Mio. 2,5%. Vereinbaren die Parteien des Kaufvertrages, dass dem Käufer die Möglichkeit der Erweiterung des ursprünglichen Kaufgegenstandes eingeräumt wird (Option) und übt der Auftraggeber diese Option aus, dann ist für den Gegenstand der Option ebenfalls die Provision in vereinbarter Höhe bei Abschluss des Optionsvertrages zu entrichten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kauf. Im Falle eines Objektkaufes basiert die zu zahlende Provision auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller diesen wirtschaftlich beeinträchtigenden Nebenleistungen (z.B. Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer). In Ermangelung abweichender schriftlich niedergelegter Vertragsbedingungen sind folgende Sätze für die Käuferprovision vereinbart: Bis zu einem Kaufpreis von bis zu € 5,0 10,0 Mio. 45,25 %, über € 5,0 10,0 Mio. bis € 15,0 Mio. 4,25%, über € 15,0 Mio. bis € 20,0 Mio. 3% und bei einem Kaufpreis über € 20,0 Mio. 2,5%. Vereinbaren die Parteien des Kaufvertrages, dass dem Käufer die Möglichkeit der Erweiterung des ursprünglichen Kaufgegenstandes Kaufgegen- standes eingeräumt wird (Option) und übt der Auftraggeber diese Option aus, dann ist für den Gegenstand der Option ebenfalls die Provision in vereinbarter Höhe bei Abschluss des Optionsvertrages zu entrichten.
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Sources: Maklervertrag