Kantonale Musterklauseln

Kantonale. Ausführungsbestimmungen Die Ausführungsbestimmungen gewährleisten: a) die notwendigen Veröffentlichungen sowie die Publikation der Schwellenwer- te; b) die Bezugnahmen auf nichtdiskriminierende technische Spezifikationen; c) die Bestimmung von ausreichenden Fristen für die Einreichung der Angebo- te; d) ein Verfahren zur Überprüfung der Eignung der Anbieterinnen und Anbieter nach objektiven und überprüfbaren Kriterien; e) die gegenseitige Anerkennung der Qualifikation der Anbieterinnen und An- bieter, die in ständigen Listen der beteiligten Kantone eingetragen sind; f) die geeigneten Zuschlagskriterien, die den Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot gewährleisten; SRSZ 1.2.2006 5 g) den Zuschlag durch Verfügung; h) die Mitteilung und kurze Begründung des Zuschlages; i) die Beschränkung von Abbruch und Wiederholung des Vergabeverfahrens auf wichtige Gründe; j) die Archivierung.
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