Kantonale Musterklauseln
Kantonale. Ausführungsbestimmungen Die Ausführungsbestimmungen gewährleisten:
a) die notwendigen Veröffentlichungen sowie die Publikation der Schwellenwer- te;
b) die Bezugnahmen auf nichtdiskriminierende technische Spezifikationen;
c) die Bestimmung von ausreichenden Fristen für die Einreichung der Angebo- te;
d) ein Verfahren zur Überprüfung der Eignung der Anbieterinnen und Anbieter nach objektiven und überprüfbaren Kriterien;
e) die gegenseitige Anerkennung der Qualifikation der Anbieterinnen und An- bieter, die in ständigen Listen der beteiligten Kantone eingetragen sind;
f) die geeigneten Zuschlagskriterien, die den Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot gewährleisten; SRSZ 1.2.2006 5
g) den Zuschlag durch Verfügung;
h) die Mitteilung und kurze Begründung des Zuschlages;
i) die Beschränkung von Abbruch und Wiederholung des Vergabeverfahrens auf wichtige Gründe;
j) die Archivierung.
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