Common use of Invalidität Clause in Contracts

Invalidität. Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit • dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. A.3.5.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall • eingetreten und • von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditäts- leistung. A.3.5.1.3 Geltendmachung der Invalidität Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität aus- gehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. A.3.5.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A.3.6), sofern diese vereinbart ist. A.3.5.2 Art und Höhe der Leistung

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Invalidität. Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. A.3.5.1.2 A.4.5.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt und in Textform festgehalten worden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditäts- leistungInvaliditätsleistung. A.3.5.1.3 A.4.5.1.3 Geltendmachung der Invalidität Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität aus- gehenausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. A.3.5.1.4 A.4.5.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A.3.6A.4.6), sofern diese vereinbart ist. A.3.5.2 A.4.5.2 Art und Höhe der Leistung A.4.5.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind − die vereinbarte Versicherungssumme und − der unfallbedingte Invaliditätsgrad.

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Sources: KFZ Versicherung