Internet Flatrate Musterklauseln

Internet Flatrate. 1.000 Mbit/s Downstream 400 Mbit/s Upstream, Inklusive 3 Rufnummern, 2 Sprachkanäle5 Telefonflat ins deutsche Festnetz6
Internet Flatrate. 500 Mbit/s Downstream 250 Mbit/s Upstream, Inklusive 3 Rufnummern3 2 Sprachkanäle Telefonflat ins dt. Festnetz4 inkl. Festnetz Welt 1 4 - 48 Monate Vertragslaufzeit
Internet Flatrate. Wahlweise Classic oder Premium Router (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) oder kundeneigener Router
Internet Flatrate. Wahlweise AVM ▇▇▇▇▇!Box (ggf. aufpreispflichtig gemäß Preisliste) oder kundeneigener Router
Internet Flatrate. Kundeneigener Router
Internet Flatrate. 300 Mbit/s Downstream 150 Mbit/s Upstream, Inklusive 3 Rufnummern3
Internet Flatrate. 1.000 Mbit/s Downstream 300 Mbit/s Upstream Inklusive 3 Rufnummern3 2 Sprachkanäle Telefonflat ins dt. Festnetz4 inkl. Festnetz Welt 1 4 - 12 Monate Vertragslaufzeit Ja, wir wünschen die Schaltung des Breitband Internet-Anschlusses von der Goetel GmbH schon bevor unser bestehender Anschluss gekündigt/ abgeschaltet /portiert ist. Die Goetel GmbH stellt uns den Breitband Internet-Anschluss mit der von uns in diesem Auftrag unter Punkt 2. gewählten Bandbreite ohne die Telefonie bis zur Portierung unserer Rufnummern vom derzeitigen Telekommunikationsanbieter, längstens aber für maximal 12 Monate, kostenfrei zur Verfügung. Es werden lediglich die Schaltungskosten für den Anschluss berechnet sowie die unter Punkt 4 und 5 angekreuzten Zusatzoptionen (ausgenommen Mobil-Option Flat). Wurde die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter zur Goetel GmbH beauftragt, beginnt die Mindestvertragslaufzeit am Tag der Rufnummernübernahme durch die Goetel GmbH. Uns ist bekannt, dass auf diesen kostenlos zur Verfü- gung gestellten Service kein Rechtsanspruch besteht und wir für den Betrieb des Goetel-Anschlusses ab dem Schaltungstag einen Router benötigen. Internet vorab ist beim Tarif goe1000 flex Business nicht möglich.
Internet Flatrate. Telefon-Anschluss mit einer Telefonleitung und einer Rufnummer

Related to Internet Flatrate

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3: