Initialkapital Musterklauseln
Initialkapital. 2.4.1 Die Parteien verpflichten sich, nach der Gründung auf den vom Vorstand bestimm- ten Zeitpunkt Genossenschaftskapital in folgender Höhe zu zeichnen und zu liberie- ren: Gemeinde Birmensdorf: CHF 160'000.- (in Worten: Hundertsechzigtausend Schweizerfranken) Gemeinde Aesch: CHF 40'000.- (in Worten: vierzigtausend Schweizerfranken) Gründer X CHF ……. ……. Gründer XX CHF ……. …….. Gründer XXX CHF …… ……… Gründer XXXX CHF ……. …… Gründer XXXXX CHF …….
2.4.2 Das Genossenschaftskapital wird verzinst, sofern es die Ertragslage der Genossenschaft erlaubt. Als Regelzinssatz werden 2 - 3 % p.a. angestrebt; die nach bundesrechtlichen Vorschriften maximale Verzinsung beträgt 6 % p.a.
2.4.3 Weiteres Eigenkapital der Genossenschaft kann stufenweise durch Beteiligung von wei- teren Einwohnern und Organisationen in den beteiligten Gemeinden, von Bauunterneh- mern, Handwerkern (Stehbeträge) und anderen Interessierten geäufnet werden.
