Höhere Gewalt usw. Musterklauseln

Höhere Gewalt usw.. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, wie Aufruhr, Kriegs- und Natur- ereignisse sowie sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. X. Xxxxxx, Aussper- rung, Verkehrsstörung), verursacht worden sind.
Höhere Gewalt usw.. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Höhere Gewalt usw.. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, so wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.