Common use of Hosting Clause in Contracts

Hosting. 2.1. Technisch organisatorische Maßnahmen Die im Vertrag vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind Bestandteil der Regelung zur Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien. Die getroffenen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Provider gestattet, nach Zustimmung durch den Kunden alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Eilbedürftige bzw. sicherheitsrelevante Maßnahmen sind zunächst umzusetzen und sodann dem Kunden zu berichten. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen