Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Ländern eine beglaubigte Abschrift der Vereinbarung zu übermitteln.
Appears in 2 contracts
Sources: Vereinbarung Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Das Verwaltungs Und Kontrollsystem, Vereinbarung Über Das Verwaltungs Und Kontrollsystem
Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen den Ländern eine als gegenbeteiligten Vertragspartnern beglaubigte Abschrift Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Appears in 1 contract
Sources: Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Über Die Gemeinsame Förderung Der 24 Stunden Betreuung
Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt Bundeskanzler- amt hinterlegt. Dieses hat allen den Ländern eine beglaubigte Abschrift Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Appears in 1 contract
Sources: Vereinbarung Über Die Organisation Und Finanzierung Des Gesundheitswesens
Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen den Ländern sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer je eine beglaubigte Abschrift Ab- schrift der Vereinbarung zu übermitteln.
Appears in 1 contract
Sources: Vereinbarung Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Gemäß Art. 15a B Vg
Hinterlegung. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen den Ländern als gegenbeteiligten Vertragspartnern eine beglaubigte Abschrift der Vereinbarung zu übermitteln.
Appears in 1 contract
Sources: Vereinbarung Über Die Durchführung Von Regionalprogrammen