Haftung des Anbieters Musterklauseln

Haftung des Anbieters. 13.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
Haftung des Anbieters. 11.1. Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
Haftung des Anbieters. 10.1. Allgemeines: Der ANBIETER vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es dem ANBIETER (und seiner beigezogenen Hilfspersonen wie TSBA AG usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und ein Verschulden auf Seiten des ANBIETERS (resp. seiner beigezogenen Hilfspersonen) vorliegt. Vorbehalten bleiben nachstehende Bestimmungen und Ziffer 6.5.
Haftung des Anbieters. 9.1 Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
Haftung des Anbieters. Der Anbieter haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), soweit der Anbieter nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Anbieter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zu Gunsten des Anbieters, z. B. nach §§ 7 bis 10 TMG, bleiben unberührt.
Haftung des Anbieters. 8.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets
Haftung des Anbieters a) Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Haftung des Anbieters. 12.1. Bei Verträgen über kostenpflichtige Produkte haftet der Anbieter für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, stets nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung des Anbieters. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von ihm oder seiner gesetzlichen Vertretung oder allfälliger Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit keine Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleiben die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine allfällige Haftung nach dem Produktehaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird nicht übernommen.
Haftung des Anbieters. Der Anbieter haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: