Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Musterklauseln

Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, und zwar auch dann, wenn sich der Auftragnehmer im zukünftigen oder vergangenen Schriftverkehr darauf bezieht oder darauf hinweist bzw. darauf bezogen oder hingewiesen hat. Insbesondere werden Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand nicht Vertragsbestandteil.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Anga- ben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schrift- lich angenommen sind und den Vertragsbedingungen des Auftraggebers nicht widersprechen. Ansonsten haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers keine Gültigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer diese seinem Angebot zugrunde legt oder in sonstigen Schriftstücken auf diese Bezug nimmt.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenom- men sind und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingun- gen des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung – UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung – VgV zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, gleich welcher Art, gelten nicht.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Die Geltung jeglicher Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ohne das ausdrückliche schriftliche Anerkenntnis des Auftrag- gebers werden die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch dann nicht Ver- tragsinhalt, wenn ihnen nicht widersprochen wird.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, werden nicht Vertragsbestandteil; dies gilt auch für den Fall, dass diese durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben einbezogen werden sollen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, können diese zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren führen.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine Gültigkeit.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Für den Vertrag gelten die Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Xxxxxx xxxxxxxx Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestand- teil des Vertrages. Mit seiner Unterschrift unter die Allgemeinen Vertragsbestimmungen erkennt der Auf- tragnehmer an, dass die in diesen AGB enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und dass eige- ne Vertragsbestimmungen des Auftragnehmers keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn in dem Angebot des Auftragnehmers oder in sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird. Der Auftraggeber ist zur einseitigen Änderung dieser ZVB berechtigt. Der Auftraggeber wird diese Änderun- gen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung, aufgrund neuer technischer Entwicklung oder sonstiger gleichwertiger Gründe.