Geltendes Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Geltendes Recht, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt – auch in Fragen der Auslegung – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Landgericht Frankfurt am Main als zuständiges Gericht vereinbart.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Soweit Sie kein Verbraucher sind oder keinen ordentlichen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die durch oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, Stuttgart, Deutschland.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Washington und wird dementsprechend ausgelegt, soweit solche Gesetze für Verträge zwischen Bewohnern des Staates Washington, die innerhalb Washingtons eingegangen wurden und zu erfüllen sind, gelten, sofern nicht die Bundesgesetze andere Regelungen vorsehen. Falls eine Bedingung in dieser Vereinbarung nicht mit den Bestimmungen des Uniform Computer Information Transactions Act („UCITA“) vereinbar ist, wenn UCITA in dem Staat mit dem geltenden Gesetz erlassen wurde, dann wird eine solche Bedingung, soweit gesetzlich zulässig, vollstreckt.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. 10. Governing Law, Jurisdiction
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Es gilt das materielle und Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg. Die Vertragssprache ist deutsch.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. 12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG).
Geltendes Recht, Gerichtsstand. Jegliche Probleme, Fragen und Streitigkeiten hinsichtlich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen dem deutschen Recht und sind gemäß deutschem Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht oder dem Wiener Kaufrecht UNCISG) auszulegen. Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in München - Deutschland.
Geltendes Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle mit uns geschlossenen Verträge, für die diese Bedingungen ganz oder teilweise gehören, gilt niederländisches Recht. Wir gehen davon aus, das Parteien dort ihren Wohnsitz haben, wo sie auch ihren Sitz haben.