Geldmarktinstrumente Musterklauseln

Geldmarktinstrumente. Bis zu 49 % des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumente vorbehaltlich der Bestimmungen in § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in Geldmarktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpapiere, die alternativ • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung aber nach den Emissionsbedingungen regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst werden muss. • deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren entspricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung erfüllen. Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, wenn sie
Geldmarktinstrumente. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen des § 70 InvFG erfüllen.
Geldmarktinstrumente. Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 vH des Fondsvermögens erworben werden.
Geldmarktinstrumente. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens in Geldmarktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpapiere, die alternativ • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für das Sondervermögen eine Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Ta- gen haben. • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für das Sondervermögen eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung aber nach den Emissi- onsbedingungen regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst werden muss. • deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren entspricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung erfüllen. Für das Sondervermögen dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, wenn sie
Geldmarktinstrumente. Bei den im Sondervermögen befindlichen Geldmarktinstrumenten werden Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie Aufwendungen (z.B. Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung, Prüfungskosten, Kosten der Veröffentlichung etc.) bis einschließlich des Tages der Anteilwertermittlung berücksichtigt.
Geldmarktinstrumente. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden sowie verzinsliche Wertpapiere, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für das Sondervermögen eine Laufzeit bzw. Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. Sofern ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist, muss ihre Verzinsung regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst werden. Geldmarktinstrumente sind auch Instrumente, deren Risikoprofil dem Risikoprofil solcher Wertpapiere entspricht. Für das Sondervermögen dürfen im Rahmen der im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen“ genannten Beschränkungen Geldmarktinstrumente folgender Aussteller erworben werden,
Geldmarktinstrumente. Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden.
Geldmarktinstrumente. Die Gesellschaft darf für Rechnung von OGAW-Fonds in Geld- marktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpa- piere, die alternativ – zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den OGAW-Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. – zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den OGAW-Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung aber nach den Emissionsbedingungen regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst werden muss. – deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren ent- spricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung erfüllen. Für OGAW-Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, wenn sie:
Geldmarktinstrumente. Geldmarktinstrumente dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden.
Geldmarktinstrumente. Geldmarktinstrumente werden zu den jeweili- gen Marktsätzen bewertet.