Common use of Gegenparteirisiko Clause in Contracts

Gegenparteirisiko. Wir übernehmen keine Verantwortung für digitale Informationseinheiten, die durch eine Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder einen anderen Vermögenswert gleich welcher Form (z.B. Stablecoins) besichert, unterlegt oder an diese gekoppelt sind oder dazu tendieren, da alle Handlungen im Zusammenhang mit solchen digitalen Informationseinheiten in der alleinigen Verantwortung ihres Herausgebers (der nicht wir sind) liegen und wir keinen Einfluss auf solche Handlungen haben. Selbst wenn solche digitalen Informationseinheiten durch eine Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder durch einen anderen Vermögenswert besichert, unterlegt oder gekoppelt sind, ist es unter Umständen nicht möglich zu überprüfen, ob diese digitalen Informationseinheiten tatsächlich (gültig und durchsetzbar) besichert, unterlegt oder gekoppelt sind und ob der Inhaber einer solchen digitalen Informationseinheit einen rechtlichen oder faktischen direkten oder indirekten Anspruch oder ein Recht auf diese besicherten, unterlegten oder gekoppelten Vermögenswerte hat. Darüber hinaus können bestimmte rechtliche Beschränkungen oder Voraussetzungen vom Herausgeber (z.B. das Erfordernis, bestimmten Bedingungen zuzustimmen) oder von den für den Herausgeber und/oder die digitale Informationseinheit geltenden Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden. Es ist nicht klar, ob die besicherten, unterlegten oder verpfändeten Vermögenswerte von den Vermögenswerten des Herausgebers der digitalen Informationseinheiten getrennt sind und ob du im Falle der Insolvenz des Herausgebers der digitalen Informationseinheiten geschützt wärst. Wir geben keine Zusicherung hinsichtlich des rechtlichen Status und der Glaubwürdigkeit eines solchen Herausgebers digitaler Informationseinheiten oder hinsichtlich des rechtlichen Status, der Ausgestaltung, der Durchsetzung, der Marktfähigkeit und der Existenz solcher digitaler Informationseinheiten oder der in Verbindung damit besicherten, unterlegten oder verpfändeten Vermögenswerte.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen