Die wesentlichen Risiken Musterklauseln

Die wesentlichen Risiken. Die Wertentwicklung der Fondsanteile hängt von der Anlagepolitik der kollektiven Kapital- anlage, der Situation an den Finanzmärkten sowie den einzelnen Anlagen ab. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Anlageziel einer kollektiven Kapitalanlage tatsächlich erreicht wird und es zu einem Wertzuwachs der Anlage kommt. Bei der Rückgabe von Anteilen kann der Anleger möglicherweise weniger erhalten als er zu Beginn investiert hat. Die Risikohinweise beschreiben Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die kollektive Kapi- talanlage verbunden sein können und von Anlegern vor der Anlage berücksichtigt werden müssen. Die nachfolgenden Risikohinweise stellen keine abschliessende Aufzählung der möglichen Risiken bei einer Anlage in die kollektive Kapitalanlage dar.
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in der Abhängigkeit des Immobilien- marktes von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen im Immobiliensektor, der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und baurechtli- chen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesen, dass die Gebäude nicht systematisch mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und sich die Anle- ger der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteile kann aufgrund von Verkäufen grösserer Bestände, negativen Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Ände- rungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbesondere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein. Der Immobilienfonds ist Nachhaltigkeitsrisiken wie Wertminderung des Portfolios aufgrund ei- nes negativen Nachhaltigkeitsprofils von Liegenschaften und physischen Risiken wie Extrem- wetterereignissen ausgesetzt. Des Weiteren bestehen transitorische Risiken, wie z.B. Verände- rung des regulatorischen Rahmens oder strengere Umweltgesetze, die erhebliche Auswirkun- gen auf das Fondsmanagement, die Fonds-Kosten und die Fonds-Rentabilität haben können. Zudem besteht die Gefahr, dass bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie externe Fak- toren wie zum Beispiel rechtliche Einschränkungen, baupolizeiliche Vorgaben, infrastrukturelle Möglichkeiten oder ökonomische Gegebenheiten die Umsetzung erschweren oder verunmögli- chen können. Die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken kann zu erhöhten Instandset- zungsinvestitionen führen. Unter Umständen führen Erschwernisse zur Umsetzung der Nach- haltigkeitsvorgaben zu einer Veräusserung in einem ungünstigen Zeitpunkt (Herabstufungsri- siko). Die Fondsleitung bezieht Energieverbrauchsda...
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in der Abhängigkeit des Immobilien- marktes von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, allgemeinen oder regionalen Nach- frageeinbrüchen im Immobiliensektor, der beschränkten Liquidität des Schweizer Immobilien- marktes, namentlich bei grösseren Objekten oder sekundären Regionen, Änderung des Kredit- und Hypothekarmarktes, Änderungen der rechtlichen, insbesondere der miet- und baurechtli- chen Rahmenbedingungen, der nicht voll objektivierbaren Bewertung von Immobilien, den Risi- ken der Erstellung von Bauten sowie Umweltrisiken, namentlich solche von Altlasten. Aus his- torischen Anteilskursen kann kein Schluss auf die künftige Entwicklung gezogen werden und Anteilskurse, Nettoinventarwerte und die auf den Anteilen erzielten Erträge können sowohl zu- wie auch abnehmen. Ergänzende Risikohinweise bezüglich des Handels von Anteilen an der Börse finden sich in Ziff. 1.7 oben. Zudem werden die Anleger darauf hingewiesen, dass die Gebäude nicht systematisch mit einer Erdbebenversicherung versichert sind und sich die Anle- ger der damit verbundenen Risiken bewusst sein müssen. Der Marktkurs der Fondsanteilen kann aufgrund Verkäufen grösserer Anteilen Bestände, nega- tiven Nachrichten bezüglich der Geschäftstätigkeit des Immobilienfonds, Rechtsstreitigkeiten, Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds oder anderer Faktoren Schwankungen und insbeson- dere Abwärtsbewegungen ausgesetzt sein.
Die wesentlichen Risiken. Die nachstehenden Risikohinweise beschreiben gewisse Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Teilvermögen verbunden sein können. Diese Risikohinweise sollten von Anlegern vor der Anlage in ein Teilvermögen berücksichtigt werden. Die nachstehenden Risikohinweise sind nicht als umfassende Darstellung aller mit einer Anlage in die Teilvermögen verbun- denen Risiken zu verstehen.
Die wesentlichen Risiken. Investitionen in den vorliegenden Anlagefonds sind mit einem hohen Risiko verbunden, einschliesslich desjenigen eines Verlusts des gesamten inves- tierten Vermögens. Der Nettoinventarwert des Anlagefonds kann starken Schwankungen unterliegen. Die Realisierung der Anlageziele des Anlage- fonds kann in keinem Fall garantiert werden. 1) Allgemeine Anlagerisiken
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken des Anlagefonds bestehen wie folgt: Der Wert der im Anlagefonds befindlichen Vermögenswerte richtet sich nach der täglichen Börsenbewertung. Aufgrund von Kursschwankungen kann dieser steigen oder auch fallen. Folglich besteht das Risiko, dass ein Anleger nicht mehr den ursprünglich investierten Betrag zurückerhält. Der Wert der Vermögenswerte hängt hauptsächlich von der generellen ökono- mischen Entwicklung, sowie unternehmensspezifischen Faktoren ab. Zudem hängt er von der Nachfrage- und Angebotssituation an der Börse ab, welche ihrerseits stark von der Erwar- tungshaltung der Marktteilnehmer beeinflusst wird. Für Anleger, deren Referenzwährung von der Anlagewährung des Anlagefonds abweicht, können Währungsrisiken entstehen. Der An- lagefonds darf derivative Finanzprodukte zur Absicherung von Risiken oder zur besseren Er- reichung des Anlageziels halten. Es kann grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Die wesentlichen Risiken. Die wesentlichen Risiken der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen dieses Prospekts näher beschrieben.

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  • Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Verrechnungskonto in Fremdwährung in laufender Rechnung ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Verrech- nungskonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Verrechnungskontos ab, soweit das Verrech- nungskonto ausreichend Guthaben aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Vertrag umfasst • Kontoführung • Überweisungen auf das Verrechnungskonto und Drittkonten in der Währung oder auch nach Umrechnung Das Fremdwährungskonto kann für Wertpapieraufträge in gleicher Währung als Abwicklungskonto angegeben werden.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Veröffentlichungen 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vor- ankündigung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfah- rens auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform für öffentliche Beschaffungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschläge, die im ▇▇▇▇▇▇- vertragsbereich freihändig erteilt wurden. 2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist unentgeltlich. 3 Die vom Bund und von den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der Internetplattform beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den An- bietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbundene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese bemessen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen beziehungsweise nach dem Umfang der genutzten Leistungen. 4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthandelsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftrag- geber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der Anzeige in ei- ner Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält mindestens: a) den Gegenstand der Beschaffung; b) die Frist für die Abgabe der Angebote oder Teilnahmeanträge; c) die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen. 5 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist auf die sprachlichen Verhältnisse des Gebiets Rücksicht zu nehmen, in welchem der Auftrag zur Ausführung gelangt. 6 Im Staatsvertragsbereich erteilte Zuschläge sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zu veröffentlichen. Die Mitteilung enthält folgende Angaben: a) Art des angewandten Verfahrens; b) Gegenstand und Umfang des Auftrags; c) Name und Adresse des Auftraggebers; d) Datum des Zuschlags; e) Name und Adresse des berücksichtigten Anbieters; f) Gesamtpreis des berücksichtigten Angebots einschliesslich Mehrwertsteuer. 7 Die Kantone können zusätzliche Publikationsorgane vorsehen.