Common use of Gegenparteirisiko Clause in Contracts

Gegenparteirisiko. Das ICAV ist gegenüber ihren Kontrahenten und Geschäftspartnern einem beträchtlichen Kredit- und operativen Risiko ausgesetzt, aufgrund dessen Sicherheiten für Verpflichtungen in Verbindung mit Transaktionen zu stellen sind, die Forwards, Swaps, Futures, Optionen und andere Derivate involvieren. In der Regel verfügt die Gegenseite über das Recht, die seitens des ICAV gestellten Sicherheiten in Verbindung mit diesbezüglichen Transaktionen zu verkaufen, zu pfänden, zu verpfänden, zu übereignen, zu nutzen oder anderweitig zu veräussern. Zudem kann das ICAV zum Beispiel Wertpapiere ihres Portfolios besichert und unbesichert verleihen.

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Sources: Investment Fund Agreement, Investment Fund Agreement